Transcription

MIT ERASMUS SICHERUNTERWEGS1

NA DAAD – EU02Mobilität von EinzelpersonenMit Erasmus sicher unterwegs

Mit Erasmus sicher unterwegsAblauf Willkommen und Einführung NA DAAD (Frau Schulze-von Laszewski, Frau Podlech) Versicherungen für Studierende im Erasmus Programm (KA103) (Frau Fatemi) Informationen zum Gruppenversicherungsvertrag des DAAD (Frau Palm) Beispiele aus der Praxis (Herr Lipski und Frau Palm) Pause (15 Min) Fragerunde (Frau Palm, Herr Lipski und Frau Schulze-von Laszewski) Verabschiedung (NA DAAD)3

Mit Erasmus sicher unterwegsFragerunden und Chat Nutzen Sie den Chat für Anregungen, Kritik und Ihre Fragen an die Referenten. Formulieren Sie die Fragen klar. Ordnen Sie Ihre Fragen ein / zu:Fragen an die NA DAAD:#NAFragen an Frau Fatemi:#FatemiFragen zur DAAD Versicherung: #PalmFragen an Herrn Lipski: Offene Fragen:#[email protected]

Mit Erasmus sicher unterwegsErasmus - Vertragliche Grundlagen und unterstützende Unterlagen: Programme Guide 2020 Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) Inter-institutional Agreement Grant Agreement 2020 Leitfaden NA DAAD (wird derzeit überarbeitet)5

Mit Erasmus sicher unterwegsProgramme Guide (S. 10)To this end each organisation participating in the Erasmus Programme must have inplace effective procedures and arrangements to promote and guarantee the safetyand protection of the participants in their activity. With this regard, all students,trainees, apprentices, pupils, adult learners, young people, staff and volunteers,involved in a mobility activity under all Key Actions of the Erasmus Programme, mustbe insured against the risks linked to their participation in these activities. Apart fromthe volunteering activities which foresee a specific insurance policy, the Erasmus Programme does not define a unique format of insurance, nor does it recommendspecific insurance companies. The Programme leaves it up to project organisers toseek the most suitable insurance policy according to the type of project carried outand to the insurance formats available at national level. Furthermore, it is notnecessary to subscribe to a project-specific insurance, if the participants are alreadycovered by existing insurance policies of the project organisers.Da das Programm aufeuropäischer Ebenekonzipiert wird, werdenkeine konkretenVersicherungenvorgegeben. KonkreteVersicherungsartenmüssen auf nationalerEbene definiert werden.6

Mit Erasmus sicher unterwegsErasmus Charta for Higher Education (ECHE)7

Mit Erasmus sicher unterwegsInter-institutional Agreement (KA103 und KA107)3. InsuranceThe sending and receiving institutions will provide assistance in obtaining insurancef or incoming and outbound mobile participants, according to the requirements ofthe Erasmus Charter f or Higher Education.The receiving institution will inf orm mobile participants of cases in which insurancecover is not automatically provided. Inf ormation and assistance can be provided bythe f ollowing contact points and inf ormation sources:InstitutionContact details[Erasmus code](email, phone)Website forinformation8

Mit Erasmus sicher unterwegsWICHTIG:Das Erasmus Programm beinhaltet keinenVersicherungsschutz. Teilnehmende müssen jedochhinreichend informiert werden und für denausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen.9

Mit Erasmus sicher unterwegsGrant Agreement KA103ARTIKEL 5 – VERSICHERUNG5.1Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.[Dieser Vereinbarung ist eine Klausel durch die entsendende Einrichtunghinzuzufügen, die sicherstellt, dass Teilnehmer ausdrücklich überVersicherungsaspekte informiert sind. Es ist in jedem Fall darauf hinzuweisen,welcher Schutz verpflichtend ist bzw. empfohlen wird. Für Pflichtversicherungenist der Versicherungsnehmer (für Studium: Einrichtung oder Teilnehmer, fürPraktikum: Aufnahmeeinrichtung, Entsendeeinrichtung oder Teilnehmer)anzugeben. Die folgenden Informationen sind freigestellt, ihre Aufnahme wirdjedoch empfohlen: Versicherungsnummer und Versicherungsunternehmen. DieseBestimmungen sind in besonderem Maße abhängig von den gesetzlichen undverwaltungstechnischen Vorschriften in Heimat- und Gastland.]ACHTUNG: DasVorhandensein derentsprechendenKlausel wird vomAuditteamüberprüft10

Mit Erasmus sicher unterwegsGrant Agreement KA103ARTIKEL 5 – VERSICHERUNG5.2[Bei Studium und Praktikum] In diese Vereinbarung ist eine Bestätigungaufzunehmen, dass Krankenversicherungsschutz besteht. [Die nationaleKrankenversicherung des Teilnehmers bietet mit der EuropäischenKrankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einemanderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch dieEuropäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedochmöglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oderbesondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eineergänzende private Versicherung sinnvoll sein. Es liegt in der Verantwortung derEntsendeeinrichtung des Teilnehmers, diesen auf Krankenversicherungsaspekteaufmerksam zu machen.]Bitte weisen Siedarauf hin, dass ggf.erweiterteAbsicherungnotwendig ist.11

Mit Erasmus sicher unterwegsEuropäische Krankenversicherungskarte (EHIC)Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischenKrankenversicherungskarte sein. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss dieEuropäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf derRückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen desöffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein undNorwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger desjeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen sind zu finden unter:https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId 559Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt aber nicht für Gesundheitsdienstleisteraus dem privaten Sektor.12

Mit Erasmus sicher unterwegsRegelung gemäß Grant Agreement KA103ARTIKEL 5 – VERSICHERUNGBitte prüfen Sie, obweiterer Schutz fürPraktikanten amArbeitsplatznotwendig ist.5.3[für Praktika verpflichtend, für Studium optional] In diese Vereinbarung ist eineBestätigung, dass ein Haftpflichtversicherungsschutz (der Schäden durch den Teilnehmer amArbeitsplatz [Studienplatz bei Unterstützung für Studium] abdeckt) besteht sowie die Bezeichnungdes Vertrags aufzunehmen.[Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Teilnehmer während desAuslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob der Teilnehmer sich dabei bei der Arbeitbefindet oder nicht). In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmobilität fürPraktika beteiligen, gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Praktikanten laufen daherGefahr, nicht abgedeckt zu sein. Es liegt daher in der Verantwortung der Entsendeeinrichtung zuprüfen, ob ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht, der obligatorisch mindestens Schädenabdeckt, die der Teilnehmer am Arbeitsplatz verursacht. Ob dieser Schutz von derAufnahmeeinrichtung übernommen wird, geht aus Anhang I hervor. Sehen die nationalenRegelungen des Gastlandes einen solchen Schutz nicht zwingend vor, kann dieser nicht von derAufnahmeeinrichtung verlangt werden.]13

Bitte prüfen Sie,ob eineMit Erasmus sicher unterwegsArbeitsunfallversicherungRegelung gemäß Grant Agreement KA103seitens derAufnahmeeinrichtARTIKEL 5 – VERSICHERUNGung besteht.5.4[für Praktika verpflichtend, für Studium optional] In diese Vereinbarung ist eine Andernfalls solltenBestätigung aufzunehmen, dass und in welcher Form Unfallversicherungsschutz bezogen auf die Geförderte fürTätigkeit des Teilnehmers besteht, der mindestens Schäden zulasten des Teilnehmers am ausrechend Schutzsorgen.Arbeitsplatz [/Studienplatz bei Unterstützung für Studium] abdeckt.[Diese Versicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle ab. In vielenLändern sind Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang, in dem transnationalePraktikanten durch dieselbe Versicherung abgedeckt sind, kann sich jedoch in den einzelnenLändern unterscheiden, die sich an Programmen der transnationalen Lernmobilität beteiligen. Esliegt in der Verantwortung der Entsendeeinrichtung zu prüfen, ob eine Arbeitsunfallversicherungbesteht. Ob dieser Schutz von der Aufnahmeeinrichtung übernommen wird, geht aus Anhang I (forTraineeship) hervor. Bietet die Aufnahmeeinrichtung keinen solchen Schutz (der nicht verlangtwerden kann, wenn er nicht durch die nationalen Regelungen des Gastlandes vorgeschrieben ist),muss die Entsendeeinrichtung sicherstellen, dass der Teilnehmer durch eine entsprechendeVersicherung abgedeckt ist (Abschluss durch die Entsendeeinrichtung (freiwillig als Teil desQualitätsmanagements) oder durch den Teilnehmer)].14

Mit Erasmus sicher unterwegsRegelung gemäß Grant Agreement KA103Krankenversicherung(Pflicht für Praktikantenund Studierende)Haftpflichtversicherung(Pflicht für Praktikanten,optional für Studierende)Für Praktika/Praxisaufenthalte ist derAbschluss einer Unfallversicherung fürSchäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatzerleidet, und einer Haftpflichtversicherung fürSchäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatzverursacht, verpflichtend.Unfallversicherung(Pflicht für Praktikanten,optional für Studierende)15

Mit Erasmus sicher unterwegsGrant Agreement (ST KA107)ARTICLE 6 – INSURANCEBei KA107 gilt dieInformationspflicht auchfür Hochschulpersonal,insbesondere fürIncoming-Mobilitäten6.1The participant shall have adequate insurance coverage. [The institution shall add aclause to this agreement in order to ensure that participants are clearly informed about issuesrelated to insurances. It shall always highlight what is mandatory or recommended. For mandatoryinsurances, the responsible who takes the insurance (institution or participant) must be stated.The following information is optional but recommended: the insurance number/reference and theinsurance company. This depends highly on the legal and administrative provisions in the sendingand receiving country.]6.2Acknowledgement that health insurance coverage has been organised shall be includedin this agreement.[Insurance coverage is mandatory. Basic coverage might be provided by the national healthinsurance of the participant. However, the coverage may not be sufficient, especially in case ofrepatriation and specific medical intervention. In that case, a complementary private insurancemight be useful. It is the responsibility of the sending institution of the participant to ensure thatthe participant is aware of health insurance issues.]16

Mit Erasmus sicher unterwegsWICHTIG:Bitte informieren Sie die Geförderten darüber, dassSie für ausreichend Schutz im Pandemie-Fall sorgenmüssen!17

Versicherungen für Studierendeim Erasmus Programm (KA103)- für das Auslandsstudium- für das Auslandspraktikumam Beispiel von KOOR/BESTSarah FatemiKOOR/BEST08.12.2020

Gliederung Erasmus-Konsortium KOOR/BEST Versicherungen im Erasmus-Programm für Studierende SMS SMP Herangehensweise von KOOR/BEST SMS: keine Versicherungserklärung SMP: Hintergrundinfos und Aufbau der Versicherungserklärung Fazit Fragen und Kontakt19

Erasmus-Konsortium KOOR/BEST Landesweite Stelle mit Sitz an der HochschuleKarlsruhe – Technik und Wirtschaft Erasmus-Konsortium mit 42 Hochschulen Durchführung des Erasmus-Praktika-Programms,des Erasmus-Studienprogramms und derPersonalmobilität Kerngeschäft: Erasmus-Praktika20

Versicherungen im Erasmus-Programm Mit einem Erasmus Mobilitätszuschuss ist keinVersicherungsschutz verbunden Keine Haftungsübernahme durch EU KOM, NA DAAD,Hochschule / Konsortium Sicherstellung eines ausreichendenVersicherungsschutzes bzw. ausreichende Informationüber Erfordernisse im Gastland durch den Projektträger Versicherungskosten können nicht aus OS-Mitteln gezahltwerden!21

PflichtversicherungenSMS International gültige Krankenversicherung (inkl.medizinisch notwendiger Rücktransport- undRückführungskosten im Todesfall) Unfallversicherung Haftpflichtversicherung (ggfs. Berufs- undPrivathaftpflicht) NEU: Auslandskrankenversicherung (in Deutschland oderim Zielland), die auch Pandemiefälle abdeckt (z.B. DAADGruppenversicherung)22

Herangehensweise von KOOR/BESTSMS Keine Versicherungserklärung als Teil derBewerbungsunterlagen (da im Regelfall automatisch überHeimathochschule bzw. Studierendenwerk versichert)KV Da während desAuslandsstudiums keineErwerbstätigkeit EUKrankenversicherungskarteweiterhin gültig!Auslandskrankenversicherungsschutz fürPandemiefälleUV Im Regelfall über dieHeimathochschule bzw. dasStudierendenwerk versichertHV Im Regelfall über dieHeimathochschule bzw. dasStudierendenwerk versichertGgfs. zusätzliche privateHV notwendig, fallsprivate Schäden nichtabgedeckt werden!23

PflichtversicherungenSMP International gültige Krankenversicherung (inkl.medizinisch notwendiger Rücktransport- undRückführungskosten im Todesfall) Unfallversicherung (für private Unfallereignisse undUnfallereignisse am Arbeitsplatz) Haftpflichtversicherung (für private Schäden undSchäden am Arbeitsplatz) NEU: Auslandskrankenversicherung (in Deutschland oderim Zielland), die auch Pandemiefälle abdeckt (z.B. DAADGruppenversicherung)24

UmfrageFrage 1: Weisen Sie im Rahmen Ihrer Beratung auf dieNotwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung (inkl.Pandemiefälle!) hin?1) Ja, inkl. Hinweis auf Pandemiefälle2) Ja, jedoch ohne Hinweis auf Pandemiefälle3) Nein25

Herangehensweise von KOOR/BESTSMPHintergrundinformationen: Einführung einer Versicherungserklärung als Teil derBewerbungsunterlagen NEU seit 01.01.2019: Studierende mit einer studentischen gesetzlichen Versicherung, die im Ziellandein vergütetes freiwilliges Praktikum absolvieren, müssen sich im Heimatlandtemporär abmelden und im Zielland krankenversichern. Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren sind weiterhin in Deutschlandmit ihrer EU-Versicherungskarte versichert.26

Herangehensweise von KOOR/BESTSMPZusammenfassung tversichertStudentischgesetzlich versichertohne EntgeltVersicherung in D mit EU-Versicherungskartemit EntgeltVersicherung in D mit EU-Versicherungskarteohne EntgeltVersicherung in D mit EU-Versicherungskartemit EntgeltVersicherung in D mitEU-VersicherungskarteTemporäreAbmeldung in Dund KV im Zielland27

UmfrageFrage 2: Haben Sie eine Versicherungserklärung als Teil derBewerbungsunterlagen an Ihrer Hochschule / IhremKonsortium eingeführt?1) Ja, sowohl für SMP als auch für SMS2) Ja, nur für SMP3) Ja, nur für SMS4) Nein28

Herangehensweise von KOOR/BESTSMP - Ab 2020Hintergrundinformationen: Überarbeitung der Versicherungserklärung Sicherstellung des ausreichenden Versicherungsschutzes durch Ausführliche Information der Studierenden zu den Pflichtversicherungen Gesetzlich familien- oder privatversichert vs. Gesetzlich studentisch versichert DAAD Gruppenversicherung (Tarif 720 deckt Heimaturlaube nicht ab vs. Tarif 726 deckt Heimaturlaube ab) Pandemiefälle Hinweisbox mit Erläuterungen zu jeder der drei Versicherungen (KV, UV, HV) EinverständniserklärungVorteil Kaum noch RückfragenAusführliche Informationspflicht erfülltEinverständniserklärung zur Absicherung29

Herangehensweise von KOOR/BESTSMP - Ab 2020Aufbau der Versicherungserklärung Persönliche Daten Übernahme aus demBewerberportal Placement-Online durch Merge Fields30

Herangehensweise von KOOR/BESTSMP - Ab 2020Aufbau der Versicherungserklärung Allgemeine Information zu den Pflichtversicherungen fürdie Teilnahme am Erasmus-Praktika-Programm Auflistung31

Herangehensweise von KOOR/BESTSMP - Ab 2020Aufbau der Versicherungserklärung Ausführliche Informationen zu KV, UV und HV Erläuterungen inkl. Hinweisboxen32

Herangehensweise von KOOR/BESTSMP - Ab 2020Aufbau der Versicherungserklärung Einverständniserklärung Sicherstellung derKenntnisnahme derInfos, des benötigtenVersicherungsschutzesund der Haftung zu KV,UV und HV33

Fazit Projektträger muss sicherstellen, dass die Studierenden überausreichenden Versicherungsschutz (z.B. durch Information) verfügen Studierende müssen sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern! keine Zahlung aus OS-Mitteln! Praktika: Nur Studierende, die gesetzlich studentisch versichert sind, undein vergütetes freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren, müssensich in D temporär abmelden und im Zielland lokal krankenversichern Praktika: UV und HV am Arbeitsplatz! Studium: Studierende sind immer über die EU-Versicherungskarteversichert, da sie kein Entgelt beziehen. Auslandskrankenversicherung (inkl. Pandemiefälle!) ist ein Muss!34

KontaktAnsprechpartner*innen:Katja EhlertSarah FatemiLisa HeinzSoufiane lefon:0721/925-252135

Erasmus-Mobilitätsprogramme Michael JordanInformationen zum Gruppenversicherungsvertrag desDAAD36

Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung über denGruppenvertrag des DAADVertragspartner: Continentale Krankenversicherung a.G. und GeneraliVersicherung AG München.Telefon: 0049.228.882 8770Email: [email protected] Informationen zu den Versicherungstarifen finden Sie auf unsererhomepage: www.daad.de unter Studieren, Forschen und Lehren imAusland oder Studieren, Forschen in Deutschland.Der Vertragsabschluss erfolgt online über das DAAD-Portal.Die Versicherungsleistungen basieren auf den langjährigen Erfahrungendes DAAD und entsprechen vollumfänglich den Versicherungsleistungen,die der DAAD für seine individual geförderten Stipendiaten abschließt.37

Tarifangebot OutgoingTarif 720A – Studierende für ein Praktikum im AuslandVersicherungsprämie 38,00 Euro pro Monat(Dieser Versicherungstarif leistet nur für Behandlungskosten im Ausland. Esbesteht kein Versicherungsschutz in Deutschland (z.B. bei Zwischenheimreisen).Tarif 726A - Studierende und Graduierte für ein Studiensemesterim geografischen EuropaVersicherungsprämie 69,00 Euro pro Monat(Dieser Tarif steht auch Studierenden zur Verfügung, die über Hochulschulprogramme, Hochschulkooperationen oder sonstigen Förderorganisationen inseuropäische Ausland (hierzu zählen die Länder der ehemaligen GUS-Staatensowie die Türkei, Tunesien, Marokko und Israel).38

Tarifangebot IncomingTarif 728D – Ausländische Studierende für ein Pflichtpraktikum inDeutschlandVersicherungsprämie 38,00 Euro pro Monat(Die Versicherung kann nicht von Studierenden abgeschlossen werden, die inDeutschland ein freiwilliges Praktikum absolvieren, da aufgrund der gesetzlichenBestimmungen freiwillige Praktika der Steuer- und Sozialversicherungspflichtunterliegen).Tarif 762D - Ausländische Studierende und Graduierte aus demgeografischen EuropaVersicherungsprämie 69 Euro pro Monat(Dieser Tarif steht auch Teilnehmern an Studienkollegs und studienvorbereitendenSprachkursen und internationalen Hochschulprogrammen zur Verfügung).39

Leistungen im Krankenversicherungsbereich erstattungsfähig sind:Medizinisch notwendige Heilbehandlungen (ambulant/ stationär) inklusiveVorsorgeuntersuchungen und Impfungen, die der deutsche Gesetzgeber gezielt zurFrüherkennung von Krankheiten eingeführt hat (z.B. jährliche Zahnkontrolle, Krebsvorsorge,Schwangerschaft, U-Kinder usw.).Ärztlich verordnete Medikamente, physiotherapeutische Behandlungen, Hilfsmittel ineinfacher Ausführung einschließlich eines Zuschusses für Sehhilfen - aufgrund geänderterSehstärke - bis maximal 80 Euro. Für diese Leistung muss die Wartefrist von vier Monatenerfüllt sein. Maßgeblich ist das Kaufdatum der Sehhilfe.Es besteht Leistungsschutz im ambulanten und stationären Bereich (auch im Pandemiefall)sowie Erstattungsanspruch für Tests, die aufgrund medizinischer Indikation erfolgen oderwenn die Aufforderung zum Testen von behördlicher (Gesundheitsamt) erfolgt. Zum Beispielaufgrund von Kontakt mit einer infizierten Person. Wenn die Test von behördlicher Seiteangeordnet und durchgeführt werden, sind diese im Regelfall kostenfrei!Medizinisch notwendiger Rücktransport (ohne Limit) und Überführungskosten im Todesfallbis max. 30.000 Euro.40

ZahnbehandlungenErstattungsfähig sind: Jährliche Zahnkontrolle, professionelleZahnreinigung, schmerzstillende Behandlungen (Karies,Wurzelbehandlung, Extraktionen) sowie Füllungen in einfacherAusführung. Bei Behandlung im Ausland beteiligt sich die Versicherungim Rahmen der Kulanz bis zu 50% an den Kosten für Inlays.Kosten für Zahnersatzbehandlungen (Kronen, Teilkronen, Brücken,Zahnprothesen) und kieferorthopädische Behandlungskosten sind nichterstattungsfähig. Ausgenommen bei unfallbedingtem Zahnverlustbesteht im Rahmen der Unfallversicherung Versicherungsschutz fürUnfallzusatzheilkosten bis zur Höhe von maximal 1.000 Euro.41

Kein Versicherungsschutz besteht für :HIV/AIDS, Multiple Sklerose, Niereninsuffizienz, Hämophilie und bösartigeTumorerkrankungen und Leukämie, sofern eine oder mehrerer dieserErkrankungen bereits vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurden undbehandelt worden sind. Dieser Leistungsausschluss gilt nicht für Versicherte in denUSA/Kanada.Entbindungskosten können nur erstattet werden, wenn die achtmonatige Wartezeiterfüllt ist. Wichtig: Maßgeblich ist der errechnete Geburtstermin lt. Mutterpass. D.h.sollte es sich um ein „Frühchen“ handeln und lt. Mutterpass die Wartezeit erfüllt ist,besteht Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht fürGeburtsvorbereitungskurse oder Hebammennachsorge; ausgenommen aufgrundärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit.Die Kosten für Sterilitätsbehandlungskosten (u.a. Kinderwunschbehandlung) sindnicht erstattungsfähig.42

Beantragung der Erstattung von BehandlungskostenDie Beantragung der Erstattung von Behandlungskosten erfolgt mit demErstattungsformular (s. Anlagenpaket im Portal: Versicherung/3. Reiter Mitteilungenzur Versicherung.Die Erstattung von kann nur anhand von Originalbelegen oder gescanntenOriginalen erfolgen. Für im Ausland entstandene Behandlungskosten besteht dieMöglichkeit den Erstattungsantrag per E-Mail an: [email protected] zusenden.Wichtig und unbedingt zu beachten ist, dass im Betreff die Versicherungsnummerangegeben wird!Bei extrem hohen Behandlungskosten im Ausland, für die der Versicherte nicht füreinige Wochen in Vorleistung treten kann, sollte der Erstattungsantrag mit der Bitteum bevorzugte Bearbeitung eingereicht werden.Bei stationären Heilbehandlungen kann die Versicherung - in der Regel - direkt mitdem ausländischen Krankenhaus abrechnen.43

Was mache ich mit meiner deutschen Krankenversicherung?Die gesetzliche Krankenversicherung sollte bzw. kann nicht ohne vorherigeRücksprache mit der Krankenkasse kündigen. So besteht z.B. durch dieEinschreibung an einer deutschen Hochschule Krankenversicherungspflichtin einer substitutiven Krankenversicherung.Studierende, die ein freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren, müssensich in der Regel im Gastland gesetzlich krankenversichern. Hier tritt dieeuropäische Regelung der Beitragspflicht im Beschäftigungsland in Kraft.Manche Krankenkassen fordern von sog. freiwillig gesetzlich Versichertenden Abschluss einer Anwartschaft (Kranken- und Pflegeversicherung). DieKosten liegen bei ca. 50 pro Monat. Dies ist aber umstritten. Seit 2007besteht Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in Deutschland. DieKrankenversicherer sind dadurch verpflichtet Rückkehrer (s. V. SGB § 5Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a) wieder aufzunehmen.44

Was mache ich mit meiner deutschen Krankenversicherung?Privatversicherte müssen/sollten ihre Krankenversicherung unbedingt aufAnwartschaft stellen. Auch die privaten Krankenversicherer wurden verpflichtetRückkehrer wieder aufzunehmen. Damit aber gewährleistet ist, dass nach Rückkehrdie Versicherung zu den gleichen Konditionen (Alter, Wartezeiten, Beitrag) wiederfortgeführt wird, ist die Anwartschaft unumgänglich. Der Wechsel in eine gesetzlicheKrankenversicherung kann frühestens mit Aufnahme eines steuer- undsozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erfolgen.Die DAAD-Gruppenversicherung enthält keine Pflegeversicherung. Mit derAnwartschaft werden die Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt.45

HaftpflichtversicherungÜber die Gruppenhaftpflichtversicherung sind auch mitausreisende Familienangehörige (Lebenspartner/Kind(er) versichert, auch wenn für diese kein eigenerVersicherungsbeitrag entrichtet wird.Es besteht Versicherungsschutz für Personen- oder Sachschäden bis zur Höhevon 3 Mio. Des weiteren besteht Versicherungsschutz für Mietsachschäden angemieteten Wohnräumen bis zu 250.000 für unbewegliche Mietsachgegenständeund bis zu 1.500 für bewegliche Mietsachgegenstände.Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf diepersönliche gesetzliche Haftpflicht der Praktikanten / Stipendiaten aus derenStudium / sonstigen Tätigkeiten am "Arbeitsplatz" (z. B. Uni, Instituten,Lehrbetriebe). Darüber hinausgehende / anderweitige (Neben-Tätigkeiten /Anstellungen sind hiervon ausgenommen (Klarstellung).Das Kraftfahrzeugrisiko ist im Rahmen dieser Privathaftpflichtversicherung NICHTmitversichert!46

Unfallversicherung (Dem Vertrag liegen maßgebend die AUB (AllgemeinenUnfallversicherungsbedingungen) zu Grunde.Im Falle eines Unfalltodes werden 11.000 gezahlt.Die Invaliditätsstaffel beträgt 77.000. Maximale Leistung bei 100% Invalidität 173.250. Bei Teilinvalidität gilt der in den AUB festgesetzte Prozentsatz.Bis zu 1.000 besteht Versicherungsschutz für Unfallzusatzheilkosten, soweit derKrankenversicherer nicht alle Kosten übernehmen konnte.Such- und Bergungs- und Transportkosten eines Verunfallten/ Verletzten werdenbis zu 25.000 erstattet.Soweit der Krankenversicherer nicht alle Kosten für kosmetische Operationen nacheinem Unfall übernehmen konnte, besteht für kosmetische Operationen infolgeeines Unfalles bis zu 6.000.47

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.Marina PalmReferat ST150049.228.882 294 / [email protected] Michael JordanDeutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)Kennedyallee 5053175 Bonnwww.daad.de48

Beispiele und FragenAdam Lipski

Sind Studierende nicht sowieso krankenversichert? Inwiefern darf/muss die Universität bei der Einschreibung der Studierenden aufden Versicherungsumfang achten? Gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen? Reicht es nicht aus, bei SMS Outgoings die Immatrikulation zu überprüfenhinsichtlich der Krankenversicherung, da alle Studierenden an einer deutschenUniversität oder Hochschule verpflichtet sind, eine gültige Krankenversicherung zuhaben? Anerkennung: gibt es Informationen, welche privaten KV anerkannt werden?Nach welchen Kriterien wird dabei entschieden?50

Sind Studierende nicht sowieso krankenversichert?Im Prinzip schon Prüfung des Krankenversicherungsschutzes bei Immatrikulation durch die GKV - bestehender KV-Schutz im Umfang einer GKVRechtliche Grundlage: Immatrikulationsordnungen, unter Bezugnahme auf dieLandeshochschulgesetze bzw. SGB IVPrüfung des KV-Schutzes bei Erteilung eines AufenthaltstitelsAufenthG § 5 (1) 1 & AufenthG § 2 (3) Was bedeutet das konkret? Wie prüft die GKV? Was für Minimalanforderungen hat die Hochschule? Regelungslücken 51

Versichert mit der EHIC im EU-Ausland?a)Behandlung wie gesetzlich versicherte Inländerb) „Die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären,und nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr übernommen werden.“(§18 (3) 2 SGB V)c)Rückführungskosten werden nicht übernommen (§ 60 SGB V)Übernahme der Behandlungskosten am Beispiel Frankreich:Ambulante Behandlungen, Zahnarztbesuche:Stationäre Behandlungen im Krankenhaus:Kosten für Transport und Unterkunft:70 %80 % (im ersten Monat)65 %52

Leistungsauschluss bei (privaten) Zusatzversicherungen? Inwieweit können Versicherungen Krisen wie die Corona-Pandemieausschließen? Können Krankenversicherungen Behandlungen im Ausland ablehnen,wenn Studierende wissentlich in Risikogebieten reisen oder während des Aufenthaltsdas Land als Risikogebiet ausgewiesen wird? Gibt es aktuell schon Erfahrungswerte mit positiv-getesteten Corona-Fällenvon Outgoings im Hinblick auf den vorhandenen Versicherungsschutz? Gab es Fälle, in denen Versicherungen nicht gezahlt haben, da einePandemie nicht inbegriffen war? Erfahrungen mit Reiserücktrittsversicherungen, insbesondere inKrisenphasen wie Corona und vorzeitigem Abbruch der SMP bzw. Nichtantritt vonSMP Greifen die Versicherungen (Unfall, Haftpflicht, Krankenv.) auch wenn eineReisewarnung des AA vorliegt?53

Auslandskrankenversicherungen?Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung. Sieübernimmt bei einer Erkrankung im Ausland die vom heimischenVersicherungsschutz (GKV/ PKV) nicht gedeckten Kosten z. B. für eine Heilbehandlungim Ausland oder einen Rücktransport im Krankheitsfall.Sie leistet i.d.R. nicht wenn vor Abreise schon eine Reisewarnung des AA ausgesprochen worden ist, wenn die Versicherung während des Auslandaufenthalts oder bei Erkrankungabgeschlossen wird.Grundsätzlich sind Erkrankungen aufgrund von Covid-19 versichert; nicht alleVersicherer leisten allerdings im Pandemiefall.54

Reiserücktrittskostenversicherung?Diese leistet, wenn aus wichtigen (unvorhersehbaren) Gründen eine Reise nichtangetreten werden kann und Stornokosten anfallen:Z. B. schwere Krankheit, Unfall, Impfunverträglichkeit, Arbeitslosigkeit etc.Sie leistet in der Regel nicht bei: Stornierung aufgrund von Reisewarnungen des AA Einreiseverboten/ abgelehnten Visaanträgen Corona-Tests, bzw. Stornierung aufgrund des Fehlens derselben Angst vor Ansteckung Absage von „Veranstaltungen“ Behördlich angeordneter Quarantäne (gilt nicht für alle Tarife)55

Landesunfallkasse?„ Gesetzlicher Versicherungsschutz beim Studium an einer Partneruniversität kanndann begründet werden, wenn [ ] es formal, organisa

Unfallversicherung (Pflicht für Praktikanten, optional für Studierende) Für Praktika/Praxisaufenthalte ist der Abschluss einer Unfallversicherung für . praktikum ohne Entgelt mit Entgelt Freiwilliges Praktikum ohne Entgelt mit Ent