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§ 37 (6) BetrVG, § 20 (3) BetrVG, § 65 (1) BetrVG und § 96 (4) SGB IXDGB-Bildungswerk NRW e.V.Bismarckstraße 7740210 DüsseldorfTelefon: 0211 17523-180/-181Telefax: 0211 17523-197E-Mail: [email protected]: www.dgb-bildungswerk-nrw.dewissen [email protected] DGB-Bildungswerk NRW istqualitätszertifiziert nach EFQM:Recognised for Excellence 4 starSeminare für betrieblicheInteressenvertreterInnen4242IG MetallKöln-Leverkusen20 Jahre BildungskooperationIG MetallKöln-Leverkusen20 Jahre Bildungskooperation2017wissen undbewegen 2017:

Vorwort 3Liebe Kollegin, lieber Kollege,in diesem Jahr feiert die Bildungskooperation von IG MetallKöln-Leverkusen und DGB Bildungswerk NRW einen rundenGeburtstag. Seit 20 Jahren setzen wir uns gemeinsam für dieBildung und Qualifizierung für betriebliche Interessenvertretungen ein. LeverkusenKölnIG MetallKöln-LeverkusenAuch in diesem Jahr soll Dir das Schulungsprogramm helfen,Deine vielfältigen Aufgaben als BR, SBV, JAV zu bewältigen.Zu den bewährten Seminarthemen gehören die Grundlagenseminare für neu gewählte JAVis, die Einstiegsseminare für BetriebsrätInnen (BR I) sowie die Basisqualifikation für das Themenspektrum Arbeits- und Gesundheitsschutz.Wichtiges Wissen zu spezifischen Themen im BR- und SBV-Alltag werden in Seminaren wie „Suchtverhalten und Suchtgefahren“, wie „Schlechtes Betriebsklima und Mobbing“, wie „Psychische Belastungen“ vermittelt.Die Seminarreihe der monatlichen „Mittwoch-Schulungen“ bietet über das Jahr verteilt die Gelegenheit, auf wichtige neue Entwicklungen im Arbeits-, Betriebsverfassungs-, Tarifvertragsrechtzu reagieren und den Blick für die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von BR, SBV, JAV zuschärfen.Solltest Du im Bildungsprogramm 2017 trotzdem nicht alle notwendigen Themen finden, die Du für Deine Betriebsratsarbeitbenötigst, sprich uns an. Gemeinsam finden wir eine passendeLösung für Dich und Dein Gremium.Unsere Seminare sind für jedermann/jederfrau zugänglich,der/die eine betriebsverfassungsrechtliche Funktion ausübt.Wir freuen uns, wenn wir Dich demnächst in einem Seminar begrüßen dürfen.Dr. Witich Roßmann1. BevollmächtigterIG Metall Köln-LeverkusenElke HülsmannGeschäftsführerinDGB-Bildungswerk NRW e.V.Sabine BeutertAbteilung BildungIG Metall Köln-LeverkusenMartin FreitagIG Metall FachbereichsleiterDGB-Bildungswerk NRW e.V.

4 InhaltSeminareInhalt 5InformativesJahresüberblick 2017 . 18WochenseminareEinführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) . 8Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) . 9Anschrift der IG Metall vor Ort . 20Tagungshäuser . 22Ratgeber Freistellung . 26Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz.Hauptaufgabenfelder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV II) .10Vorgehen bei Streitigkeiten . 30Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) .11Musterschreiben . 32Suchtgefahren und Suchtverhalten im Betrieb –Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung . 12Seminardurchführung . 353-Tages-SeminareSchlechtes Betriebsklima und Mobbing –Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nachdem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz,Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz . 13Psychische Belastungen im Betrieb und ihreAuswirkungen auf die Arbeit von Betriebsrat undSchwerbehindertenvertretung .14TagesseminareMittwoch-Seminare . 15Betriebsratswahl 2018 – Schulung fürWahlvorstandsmitgliederBetriebsratswahlen 2018 . 15Der Weg zur Teilnahme . 28Seminaranmeldung . 39

6 7Seminare42IG MetallKöln-Leverkusen20 Jahre Bildungskooperation

8 Grundsätzliches zur BetriebsverfassungEinführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweiteund Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungender Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werdenbehandelt. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängigBeschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unsererRechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung vonInteressen der ArbeitnehmerInnen Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nachdem Betriebsverfassungsgesetz: § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats §§ 33 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheitenbspw. Einstellungen/Kündigungen und andereJugend- und Auszubildendenvertretungen 9Mitwirkung der Jugend- undAuszubildendenvertretung (JAV I)Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit derJugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugendund Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnissethematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einerJAV ausgewertet. Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung(§§ 72; 73 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicherBildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG) Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)13.03. – 17.03.2017DGB-Bildungsstätte HattingenSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D-170512-03409.04. – 13.04.2017IG Metall Bildungszentrum SprockhövelSeminarkostenpauschale: 754,- Euro (Ust. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 670,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D-170513-03408.05. – 12.05.201719.06. – 23.06.2017IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung)Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 719,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D-170511-034Hotel Schützenhof, EitorfSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 430,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D-170514-034

10 Jugend- und AuszubildendenvertretungenBerufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz. Hauptaufgabenfelder der Jugend- undAuszubildendenvertretung (JAV II)Die JAV ist Hauptansprechpartner, wenn es um Fragen der Ausbildung und der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes imBetrieb geht. An sie wenden sich Auszubildende und Jugendlichebeispielsweise, wenn sie Probleme mit dem Ausbilder oder mit Arbeitszeiten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisseüber das Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeit- und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf,über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen.Zudem gibt es Hinweise, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV praktisch gestaltet werden kann.z Das Berufsbildungsgesetz: Rund um den Ausbildungsvertragzzzz(§§ 10 – 12 BBiG); Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§§ 20 – 23 BBiG); Eignung von Ausbildungsstätteund Ausbildungspersonal (§§ 27 – 33 BBiG). Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV.Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit(§§ 8 – 21 JArbSchG). Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (§§ 22 – 27 JArbSchG). Überwachungsaufgaben undBeteiligungsrechte der JAV.Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen(§§ 5 – 6 ArbZG). Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 – 12 ArbZG).Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAVZusammenarbeit zwischen Betriebsrat und der Jugend- undAuszubildendenvertretung in der PraxisZusammenarbeit zwischen örtlichen JAVen und der GesamtJAVin der PraxisArbeits- und Gesundheitsschutz 11Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)Was darf der Betriebsarzt? Wie schwer darf man heben? Unsicher mitder richtigen Antwort? Gesund zur Arbeit und gesund wieder nachHause – was können wir gemeinsam zum Erhalt unserer Gesundheitim Arbeitsprozess tun? Worauf müssen wir achten und mit welchenMitteln können Betriebsräte ihre Mitbestimmung zum Schutz der Beschäftigten ausüben? Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben desBetriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Definition des Gesundheitsbegriffs Zielsetzung im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80 - 82 BetrVG) Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Einführung in den Arbeitsschutz und die Mitbestimmungsrechtedes Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89-91 BetrVG) Überblick über das Arbeitsschutzrecht Differenzierung zwischen Gesetzen und Verordnungen Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellenwie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigenund Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) Der Präventionsgedanke im Arbeits- und Gesundheitsschutz Besuch der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA)03.04. – 07.04.2017Mercure Hotel Dortmund CentrumSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 759,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179703-07325.09. – 29.09.2017Dieses Seminar richtet sichinsbesonderean Betriebsräte, die KollegInnen aus demAngestelltenbereich betreuen.Mercure Hotel Dortmund CentrumSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 759,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D12-179704-07319.06. – 23.06.2017Hotel Schützenhof, EitorfSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 430,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D-170515-034Diese Seminare werden gemeinsam von den Kooperationendes DGB-Bildungswerks NRW e.V. mit der IG Metall DuisburgDinslaken, der IG Metall Köln-Leverkusen und der IG MetallSiegen angeboten.

12 WochenseminareSuchtgefahren und Suchtverhalten im Betrieb –Anforderungen an die betriebliche InteressenvertretungBetriebliche Interessenvertretungen sind oft erste AnsprechpartnerInnen bei Suchtproblemen – zumeist aber ohne konkreteErfahrungen für den Umgang mit Suchtkrankheiten.In diesem Seminar sollen die TeilnehmerInnen für Suchtgefahrenim Betrieb sensibilisiert werden und Handreichungen und Hilfestellungen für den Umgang mit Sucht in der Arbeitswelt erhalten.Sie lernen neben Institutionen und Organisationen, die Hilfe fürden Umgang mit Suchtkranken anbieten, auch ihre Mitwirkungsrechte als betriebliche Interessenvertretung kennen. Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol,Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht uvm. Analyse der Ursachen von Suchtverhalten Arbeitsrechtliche Folgen von Sucht in der Arbeitswelt Möglichkeiten der Suchtprävention Funktion von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretungbeim Umgang mit Suchtkrankheiten Mitwirkungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung imUmgang mit Suchtkrankheiten Anforderungen an Betriebsvereinbarungen gegenSuchtmittelmissbrauch, zur Hilfe für abhängig Kranke usw.3-Tagesseminar 13Schlechtes Betriebsklima und Mobbing –Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nachdem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz,Allgemeinem GleichbehandlungsgesetzWenn Mobbingverhalten – begünstigt durch permanente Arbeitsverdichtung im Betrieb, durch schlechte Arbeitsorganisation,durch Personalmangel, durch Über- bzw. Unterforderung – immerhäufiger im Betrieb zu bemerken ist, müssen betriebliche InteressenvertreterInnen handeln.Der Umgang mit diesen Themen erfordert ein großes Maß anSensibilität bei Beteiligten und BetriebsrätInnen.In diesem Seminar wird den TeilnehmerInnen vermittelt, welcheUrsachen und Folgen bei Mobbing eine Rolle spielen. Die TeilnehmerInnen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Handlungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung wahrzunehmen. Mobbing: Definition, Täter und Opfer Mobbingfolgen für Betroffene und individuelleHandlungsmöglichkeiten Konfliktlösungsstrategien bei Mobbing im Betrieb Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretunggemäß dem Arbeitsschutzgesetz, dem AllgemeinenGleichbehandlungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz13.11. – 17.11.201720.03. – 22.03.2017Landhotel Goldener Acker, MorsbachSeminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 445,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D-170516-034Landhotel Goldener Acker, MorsbachSeminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 250,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D-170517-034

14 3-TagesseminarPsychische Belastungen im Betrieb und ihreAuswirkungen auf die Arbeit von Betriebsratund SchwerbehindertenvertretungBegriffe wie „Burn-Out“, „Stress“, „Mobbing“, „psychische Fehlbelastung“ kennzeichnen Missstände im betrieblichen Alltag. Ein Report der Techniker Krankenkasse belegt, dass von 2000 bis 2010die psychisch bedingten Fehlzeiten in Betrieben um 40 % gestiegen sind. Das Krankheitsbild "Depression" belegt mittlerweilePlatz 3 der "Hitliste" aller Krankschreibungen.Die TeilnehmerInnen lernen ihre Gestaltungs-, Mitwirkungs- undMitbestimmungsmöglichkeiten kennen, um die betrieblichen Arbeitsbedingungen zu verbessern und um präventiv wirken zukönnen. Was sind psychische Krisen und Erkrankungen?Ursachen und PräventionsmöglichkeitenGesetzliche BestimmungenHandlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung beiMitarbeitern auf dem Weg in psychische Krisen/ErkrankungenHandlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung während derAU wegen psychischer KrisenHandlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung beiRückkehr von MitarbeiterInnen nach psychischer Krise/ErkrankungInterne und externe Hilfs- und Beratungsangebote kennenund nutzen lernenBEM und stufenweise WiedereingliederungWie schütze ich mich selbst vor Überforderung im Umgangmit Menschen in Krisen?Mittwoch-Schulungen 15Tagesseminare für BetriebsräteIn den „Mittwoch-Schulungen“ beschäftigen sich Betriebsräte undErsatzmitglieder mit aktuellen Problemen der betrieblichen Praxis.Hierzu können neue Entwicklungen in arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen genauso gehören wie neue Erkenntnisse durch dieaktuelle Rechtsprechung. Die genauen Themen und ReferentInnenwerden in den Einladungsschreiben rechtzeitig bekannt gegebenÜbersicht Mittwoch-Schulungen 201725.01.2017 Handlungsfeld Arbeitszeit: Mobiles ArbeitenD-170500-03422.02.2017 Handlungsfeld Arbeitszeit: Gestaltung vonSchichtarbeitD-170501-03429.03.2017 Handlungsfeld Arbeitszeit: Flexibilisierungvon ArbeitszeitD-170502-03431.05.2017 ArbeitnehmerüberlassungD-170503-03428.06.2017 DatenschutzD-170504-03430.08.2017 Handlungsfeld Qualifizierung: Möglichkeitenzwischen Bildungsteilzeit und Dualem StudiumD-170505-03427.09.2017 Novellierung MutterschutzgesetzD-170506-03425.10.2017 Öffentlichkeitsarbeit für die betrieblicheInteressenvertretung mit Pfiff gestaltenD-170507-03422.11.2017 Neueste Rechtsprechung zum kollektivenArbeitsrechtD-170508-03420.12.2017 Seminarthema wird gesondert bekannt gegebenD-170509-03403.07. – 05.07.2017Landhotel Goldener Acker, MorsbachSeminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt. frei)zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 250,- Euro (zzgl. USt.)Seminarnummer: D-170518-034VeranstaltungsortVerschiedene Hotels in KölnSeminarkostenpauschale 169,- Euro (USt frei)zzgl. Verpflegung ca. 65,- Euro (zzgl. USt)

16 WahlvorstandsschulungNotizen 17Wahlvorstandsschulung für die Betriebsratswahlen 2018.Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung undDurchführung von Betriebsratswahlen im Betrieb. Neben denrechtlichen Grundlagen und den aktuellen Neuerungen für dieDurchführung von Betriebsratswahlen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweisevorgestellt und bearbeitet werden Übersicht über die Aufgabenstellung und Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Betriebsratswahl Erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Tarifparteien und Betriebsräte Aufhebung des sogenannten Gruppenprinzips Zusammensetzung des Betriebsrates Geschlechterquote Übersicht über die Wahlverfahren Wahlverfahren in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten (insbesondere Mehrheits-/Verhältniswahl) Wahlvorbereitende Maßnahmen Wahldurchführung Wahlnachbereitende Aufgaben Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl Wahlschutz und Kosten der Wahl.28.11.2017Seminarnummer: D-170519-03412.12.2017Seminarnummer: D-170520-03416.01.2018Seminarnummer: D-180525-034VeranstaltungsortMercure Hotel Friesenstraße, KölnSeminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt. frei)zzgl. Verpflegung: ca. 65,- Euro (zzgl. USt.).

18 Jahresüberblick 2017Jahresüberblick 2017 19Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht DiMiMärzDoFrSaSoMoJAV IMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiArbeits- und ferienJAV ISaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaTSBR DoFrSaSoMoDiSoMoDiJAV MoDiMiDoFrSaSoMoDiMoTSSommerferienDiMiTSPsych. BelastungSaDiJAV its- und oFrDoSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSa1201. Januar14. April17. April01. ag der ArbeitDiMi5625. Mai05. Juni15. Juni03. emberFrFrSuchtgefahren und hristi HimmelfahrtPfingstmontagFronleichnamTag der Deutschen Einheit01. November24. Dezember25. Dezember26. DezemberAllerheiligenHeiligabend1. Weihnachtstag2. WeihnachtstagWeihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2018.

20 Anschriften 21Die Anschrift derIG Metall vor OrtIGM Köln-LeverkusenHans-Böckler-Platz 150672 KölnDoris LehnertTel.: 0221 951524-17www.igmetall-koeln.deSabine BeutertTel.: 0221 951524-23Fax: 0221 eInformatives

22 TagungshäuserTagungshäuser 23TagungshäuserIG Metall-BildungszentrumOtto-Brenner-Straße 10045549 SprockhövelTel.: 02324 706-0Fax: 02324 metall.deDer Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenenHotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mitzeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Werentspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch dieschöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mitder AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV,Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes inwaldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sindkurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.Landhotel Goldener AckerZum Goldenen Acker 4451597 MorsbachTel.: 02294 8024Fax: 02294 line.deIdyllisch und ruhig, umgeben von weiten Wiesen und Wäldern, liegt dasLandhotel Goldener Acker in Morsbach/Sieg am südöstlichsten Punktdes Naturparks Bergisches Land, an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.Die Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC, Föhn sowie TV, Telefon undSchreibtisch sowie teilweise Wireless-LAN bestens ausgestattet. Abendsund in der Freizeit bietet das Haus seinen Gästen neben Bar, Bier- undWeinstube, Sauna und Kegelbahn einen großen Garten. Im Umfeld bietensich zahlreiche weitere Sport- und Freizeitmöglichkeiten.DGB-Jugendbildungszentrum HattingenAm Homberg 4445529 HattingenTel.: 02324 595-100Fax: 02324 ungszentrum.deVerkehrsgünstig, aber ruhig, oberhalb von Hattingen, direkt neben demDGB-Bildungszentrum, liegt das Jugendbildungszentrum. Das Tagungszentrum bietet den richtigen Rahmen für Seminare, Tagungen und Konferenzenjeder Art. Die umfassende Ausstattung macht das Haus für Gruppen jedenAlters geeignet. Moderne Seminartechnik, fünf verschieden große Tagungsräume und acht kleinere Arbeitsgruppenräume stehen zur Verfügung.Außerhalb der Seminarzeiten bieten sich vielfältige Möglichkeiten im In- undOutdoorbereich, sich sportlich zu betätigen (z. B. Schwimmbad), in gemütlicher Runde zusammen zu sitzen oder einfach zu entspannen.Hotel SchützenhofWindecker Str. 253783 Eitorf-AlzenbachTel.: 02243 887-0Fax: 02243 -eitorf.deDas Hotel Schützenhof liegt im schönen Siegtal, etwa 2 km vom OrtskernEitorf entfernt. Das Haus verfügt über umfangreiche, moderne, eigeneTagungstechnik in sechs freundlichen Seminarräumen unterschiedlicherGröße. Die Zimmer sind nahezu durchgehend mit Bad/Dusche, WC, Telefon, Radio und TV ausgestattet. Für die Freizeit bietet das Haus neben dergemütlichen Bierstube die kostenlose Benutzung der hauseigenen Sauna,des Fitnessraums und des rund um die Uhr geöffneten Schwimmbads. EineKegelbahn ist ebenfalls vorhanden.

24 TagungshäuserWillkommenMercure Dortmund CentrumOlpe 2444135 DortmundTel.: 0231 5432-00Fax: 0231 or.comMitten im Herzen der pulsierenden Metropole Westfalens ist das Park InnHotel Dortmund am Friedensplatz gelegen. Das Hotel hat über 125 Gästezimmer mit LCD-TV, Schreibtisch und Klimaanlage auf fünf Etagen.Die moderne Ausstattung entspricht dem Standard eines 4-Sterne-Hotelsund bietet mit seinen 9 klimatisierten Seminarräumen mit Tageslicht undmoderner Tagungstechnik alles für ein gelungenes Seminar.Für die Fitness und zum Entspannen können die Gäste Mini-Gym, Saunaund Solarium nutzen. Oder sie genießen die besondere Atmosphäre desgroßen Wintergartens und der Sommerterrasse.e.V.DGB-Bildungswerk NRWin 0 Sekunden geht esweiterImmer wieder mal reinschauen!Alles, was unsere Website zu bieten hat:Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vielesmehr, funktioniert auch auf dem Smartphone.Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App aufkurzem Weg direkt zu uns – einfach im„Play Store“ , „App Store“ oder „WindowsPhone Store“ herunterladen.Wir freuen uns auch über Anrufe und stehengern persönlich mit Rat und Tat zur Seite.Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.www.dgb-bildungswerk-nrw.de

26 Ratgeber FreistellungRatgeber FreistellungErforderliches WissenDie Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretungerfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhangmit der Seminarteilnahme entstehen.Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG, für Wahlvorstände aus dem § 20 (3)BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4)SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitlicheBeschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zweiKategorien: Grundlagen- und Spezialwissen.GrundlagenwissenJedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängigvon der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums –einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sichum folgende Themenfelder: Betriebsverfassungsgesetz Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitssicherheit/UnfallverhütungGrundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlichregelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinenAufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig anden Grundlagenseminaren teilnehmen.Speziell erforderliches WissenDarüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhabendes Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B. konkrete Hinweiseauf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechtsder Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.Ratgeber Freistellung 27BeschlussfassungWer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst rechtnicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium dieAngemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder mussdas billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmterAnbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen denVorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und willdeswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,worauf sich seine Zweifel gründen.Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einenerneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten nochReisekosten hinzukommen) Anbieter Seminarausschreibung/ThemenplanKann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulungverhindern?Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeitbezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung istabgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 30).Weiterführende Literatur/Links: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber Wolfgang Däuble

Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72; 73 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG) Zusammenwirkung von JAV und Be