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Sebastian NaberDer massenhafte Abschlussarbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge
FORUM ARBEITS- UND SOZIALRECHTherausgegeben vonProf. Dr. Richard Giesen, Prof. Dr. Matthias Jacobs,Prof. Dr. Dr. h.c. Horst Konzen und Prof. Dr. Meinhard Heinze tBand 30
Der massenhafte stian NaberCentaurus Verlag & Media UG 2009
Die Deutsche Bibliothek- CIP-EinheitsaufnahmeNaber, Sebastian:Der massenhafte Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge ISebastian Naber.- Kenzingen: Centaurus-Verl., 2009(Forum Arbeits- und Sozialrecht ; Bd. 30)Zugl.: Hamburg, Bucerius Law School, Diss., 2008ISBN 978-3-86226-334-9 (eBook)ISBN 978-3-8255-0720-6DOI 10.1007/978-3-86226-334-9ISSN 0936-028XAlle Rechte, insbesondere das Recht der VeNielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie,Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, veNielfältigt oder verbreitet werden.@ CENTAURUSVerlags KG, Kenzingen 2008Satz: Vorlage des AutorsUmschlaggestaltung: Antje Walter, Titisee-Neustadt
Meiner Familie
VorwortDie vorliegende Arbeit wurde im Frühjahrstrimester 2008 vom Promotionsausschuss der Bucerius Law School- Hochschule für Rechtswissenschaft-, Hamburg,als Dissertation angenommen. Die mündliche Prüfung erfolgte am 16. Juli 2008.Das Manuskript wurde im November 2007 abgeschlossen. Bis Juli 2008 veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung wurden nachgetragen.Mein tief empfundener Dank gilt meinem hoch geschätzten wissenschaftlichenLehrer Professor Dr. Mattbias Jacobs, der die Arbeit von der ersten Idee bis zurVeröffentlichung in der von ihm herausgegebenen Schriftenreihe in jeder denkbaren Hinsicht intensiv unterstützt und gefördert hat. Während der Tätigkeit an seinem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht war ermir ein Doktorvater, wie man ihn sich nicht besser wünschen kann!Mein herzlicher Dank für die sehr zügige Erstellung des Zweitgutachtens gilt HerrnProfessor Dr. Rüdiger Veil, Alfried Krupp-Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und geschäftsführender Direktor des Instituts für Unternehmens- und KapitalmarktrechtFerner danke ich Herrn Alexander Willemsen, LL.B., der die Entstehung der Arbeitmit seiner ständigen Diskussionsbereitschaft und vielen kritischen Hinweisen begleitet hat.Schließlich schulde ich meiner Familie- allen voran meinen Eltern Eva und Wolfgang Naher- unendlichen Dank für ihren Zuspruch, ihre Geduld, ihre vorbehaltlose Unterstützung und dafür, dass sie mir eine unbeschwerte Kindheit und das Studium der Rechtswissenschaft ermöglicht hat. Ihr widme ich diese Arbeit.Hamburg, im August 2008Sebastian Naher
Inhaltsverzeichnis§ 1 EinleitungA. Thema dieser Untersuchung12B. Gang der Untersuchung3§ 2 Der massenhafte Abschluss von Aufhebungsverträgen in der PraxisA. Bedeutung von Aufhebungsverträgen55B. Motive für den Abschluss von Aufhebungsverträgen7I. Arbeitsrechtliche AufhebungsverträgeII. Massenhafter AbschlussI. Motive für ArbeitgeberII. Motive flir Arbeitnehmer2278C. Einsatzbereiche von Aufhebungsverträgen in der Praxis10§ 3 Die Veranlassung der Beendigung von ArbeitsverhältnissenA. Bestandsaufnahme: Das Veranlassungsprinzip im Arbeitsrecht2526I. Aufhebungsverträge mit "reiner" BeendigungsfunktionI. Ausnutzung der günstigen Motivlage2. Vereinbarte Kündigungsbeschränkungen11. Aufhebungsverträge mit WiedereinstellungsmöglichkeitIII. Aufhebungsverträge und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG)I. Motive flir die Einschaltung einer BQGa. Motive für den bisherigen und den neuen Arbeitgeberb. Motive für Arbeitnehmerc. Motive für die Agentur flir Arbeit2. Sozialrechtliche und wirtschaftliche Gestaltunga. Sozialrechtliche Voraussetzungen(I) Voraussetzungen von § 216a SGB II (Transferzuschüsse)(2) Voraussetzungen von§ 216b SGB IIl (Transferkurzarbeitergeld)b. Finanzierungc. Interne und externe BQG3. Arbeitsrechtliche Gestaltunga. Übertragung von Arbeitsverhältnissen in eine BQGb. Rechtsverhältnis zwischen BQG und Arbeitnehmerc. Kollektivarbeitsrechtliche FragenI. Veranlassungsprinzip in anderen Bereichen des ArbeitsrechtsI. Auflösungsverschulden nach § 628 Abs. 2 BGB2. Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften3. Unwirksamkeit von Wettbewerbsverboten nach§ 75 HGB4. Anspruch auf Lohnfortzahlung im KrankheitsfallII. Vergleich mit der Rechtsprechung im SozialrechtI. Rechtsprechung zu § 144 SGB III2. Rechtsprechung zu§ 147a SGB IIIIII. Auslegung als Grundlage des Vorrangs von Beendigungsgründen vor 2223272728282829292930
B. Dogmatische Einordnung des VeranlassungsprinzipsL Begriff der Veranlassung31II. Veranlassungsprinzip als ZurechnungsproblemIII. Umgehungsdogmatik als Grundlage des VeranlassungsprinzipsI. Gleichstellung in§ 17 Abs. I S. 2 KSchG als Beispiel2. Grenze zwischen zulässiger Gestaltung und unzulässiger Umgehung3. Umgehung von Kündigungsvorschriften durch Aufhebungsverträge4. Reichweite von Kündigungsvorschriften als Umgehungsgrenzea. Zulässige Umgehung erlaubter Geschäfteb. Gleichbehandlungsgebot beim Veranlassungsprinzip als Folge313132323233343434C. Mehraktige Umgehung einaktiger Beendigungstatbestände36D. Struktur des Veranlassungsprinzips42E. Zwischenergebnis45§ 4 Aufhebungsverträge und § 613a BGBA. Grundzüge von § 613a BGB4748I. Problem des zeitlichen BezugspunktsI. Motivkonkurrenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer2. Motivwechsel des Arbeitgebers3. Bestimmung von Schwellenwerten und Pflichten des ArbeitgebersII. Bestimmung des richtigen ZeitpunktsI. Willenserklärung des Arbeitgebers2. Zustandekommen des Aufhebungsvertrags3. Veranlassungsverhalten des Arbeitgebers als typisches CharakteristikumI. Rechtliche Mitwirkung des Arbeitnehmers als ZielII. Veranlassungsverhalten des ArbeitgebersIII. Verknüpfung von Veranlassungsverhalten und rechtlicher MitwirkungI. Adäquate Kausalität2. Finale "Bestimmung" eines Arbeitnehmers zum VertragsschlussI.§ 613a BGB im ÜberblickII. Gesetzgebenscher Hintergrund der VorschriftI. Einfiihrung durch§ 122 BetrVG2. Zweck von§ 613a BGBa. Bestandsschutzb. Verteilung der Haftungsrisiken nach Betriebsübergangc. Kontinuität des Betriebsrats und kollektiv geregelter Arbeitsbedingungen3. Europarechtlicher Hintergrunda. Richtlinie 2001/23/EG als heutige Grundlageb. Europarechtliche Vorgaben fiir Aufhebungsverträge bei Betriebsübergängen(I) Aufhebungsverträge und der Anwendungsbereich der Richtlinie 2001123/EG(2) EuGH-Rechtsprechung zu Widerspruchsrecht und Aufhebungsverträgen(3) EuGH-Rechtsprechung zum Verzicht auf Schutz der Richtlinie(a) Grundsätzliches Verzichtsverbot(b) Ausnahmen von der Regel(i) Die Berücksichtigung "innerstaatlichen Rechts"(ii) Ehemaliger oder neuer Betriebsinhaber als Empfänger des 0515151525353535354
(c) Verhältnis zwischen Verzicht und Aufhebungsverträgen in der EuGHRechtsprechung(4) ZwischenergebnisIII. Kündigungsverbot des§ 613a Abs. 4 S. l BGB1. Grundlagen2. Veräußererkündigung auf Erwerberkonzept als Besonderheit5556565758B. Rechtsprechung zu Autbebungsverträgen bei Betriebsübergängen59C. Herleitung und Konkretisierung der Kriterien der Rechtsprechung73I. Erster Abschnitt: Sachlicher Grund für Verzicht auf Ansprüche1. BAG V. 2.10.19742. BAG V. 29.10.19753. BAG V. 18.8.19764. BAG v. 26.1.19775. BAG v. 17.1.19806. BAG V. 29.10.19857. BAG v. 28.4.1987 ("Lemgoer Modell")8. BAG V. 27.4.19889. BAG v. 12.5.199210. BAG V. 4.3.1993li. Zweiter Abschnitt: Bezwecktes endgültiges Ausscheiden aus dem Betrieb1. BAG V. 11.7.19952. BAGv.ll.l2.19973. BAG v. 10.12.1998 ("Dörries Scharmann")4. BAG V. 18.8.20055. BAG v. 23.11.20066. BAG V. 25.10.20077. BAG V. 7.11.2007III. Status quo der SAG-Rechtsprechung: MotivkontrolleI. Berücksichtigung der Veranlassung des Arbeitgebersli. Fallgruppe I: Das "bezweckte endgültige Ausscheiden aus dem Betrieb"I. Ursprung in RAG-Rechtsprechung zu § 69 BRG2. "Bezwecken" als subjektives Merkmal3. Dauer des "endgültigen Ausscheidens aus dem Betrieb"4. Weitere Konkretisierungen der Recht prechunga. Verbindliche Einstellungszusage oder Risikogeschäft?b. Veranlassung des Arbeitgebers und Vorstellung des Arbeitnehmersc. Vorstellung des Arbeitnehmers und Schutzzweck von § 613a BGBIII. Fallgruppe 2: Das Vorliegen eines sachlichen GrundesI. Konkretisierung der sachlichen Gründea. Erhalt von Arbeitsplätzen(I) Darstellung der Rechtsprechung(2) Offene Fragenb. Einheitliche Anwendung von tariflichen Arbeitsbedingungen2. Ungleichbehandlung von Aufhebungs- und Änderungsverträgen3. Weitere Kritik an der RechtsprechungIV. Dauer der Erhöhung des Schutzniveaus bei BetriebsübergängenV. Friktionen zwischen der Rechtsprechung und dem VeranlassungsprinzipVI. 7171717374747576777778797980808082828386888889
D. Vergleich mit dem Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers89E. Einschränkung der Vertragsfreiheit durch§ 613a BGB96I. Grundlagen des WiderspruchsrechtsII. Argumente für die Anerkennung des Widerspruchsrechts1. Persönliche Natur der Arbeitsleistung(§ 613 Satz 2 BGB)2. Recht zur Aufgabe des Arbeitsplatzes aus Art. 12 GG3. Verhinderung eines aufgezwungenen Schuldnerwechsels und weitere GründeIII. Argumentationswert für AufhebungsverträgeI. Vergleich der Voraussetzungena. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmersb. Aufhebungsverträge2. Vergleich der Rechtsfolgena. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmersb. Aufhebungsverträge3. ZwischenergebnisI. Unzulässige Umgehung nach§ 134 BGB i.V.m. § 613a BGBII. Unzulässige Umgehung von§ 613a BGB bzw. § 613a Abs. I BGBIII. Unzulässige Umgehung von§ 613a Abs. 4 S. I BGB1. Reines Verbot von Arbeitgeberkündigungen?2. Grammatische und systematische Auslegung von§ 613a Abs. 4 S. I BGB3. Entstehungsgeschichte von§ 613a Abs. 4 S. I BGB4. SchlussfolgerungenIV. Unzulässige Umgehung von§ 613a Abs. I S. I BGB1. Grammatische Auslegung2. Vergleich mit§ 613a Abs. 4 S. I BGB3. Veränderungssperre entsprechend§ 613a Abs. I S. 2 BGB4. Bestandsschutz als Zweck von§ 613a BGBa. Flankierung des Kündigungsschutzes durch§ 613a Abs. I S. I BGB(I) "Quasi-Verdinglichung" des Arbeitsvertrages durch§ 613a Abs. I S. I BGB(2) Lediglich Verbot einseitiger Maßnahmen des Arbeitgebers?(3) Schaffung einer "Lücke im Kündigungsschutz"?b. Sicherung des Fortbestands des Betriebesc. Reichweite des Sonderkündigungsschutzes bei Betriebsübergängen(I) Aufhebungsverträge mit ,,reiner" Beendigungsfunktion(2) Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung oder -vertrag(3) Sozialauswahl und Negativauslese(4) Zusammenfassende Würdigungd. Irrelevanz anderer Kündigungsbeschränkungen für Aufhebungsverträge(1) § 85 SGB IX(2) § 9 MuSchG(3) §§ 18, 19 BEEG(4) § 22 BBiG(5) § 15 KSchG(6) In Sonderheit: § 78a BetrVG(7) Schlussfolgerungen(8) Zwischenergebnise. Vergleich mit der Reichweite des allgemeinen Kündigungsschutzes(I) Grundsätze des Verzichts auf arbeitsrechtlichen Bestandsschutz(2) Übertragung dieser Grundsätze auf§ 613a Abs. I S. I BGB5. 100100I 01102103104104104105105106I 08I 09II 24
F. Kontrollfreiheit und andere zwingende Vorschriften124G. Zwischenergebnis126I. Verstoß gegen§ 613a Abs. I S. 2 bis 4 BGBII. Verstoß gegen andere Vorschriften124126129§ 5 Vertragsfreiheit und die Lehre von den SchutzpflichtenA. Einfachgesetzliche Grundlage zur Einschränkung der Vertragsfreiheit 130I. Kontrolle am Maßstab von § 307 Abs. I S. I BGBII. Kontrolle am Maßstab von§ 242 BGB131132B. Rspr. zur strukturellen Unterlegenheit bei Aufhebungsverträgen133C. Strukturelle Unterlegenheit bei Betriebsübergängen136I. Vertragsparität bei Betriebsübergängenli. Vertragsparität bei Aufhebungsverträgen außerhalb von BetriebsübergängenIII. Übertragung der Wertung zu§ 138 Abs. 1 BGB auf§ 613a BGBI. DrucksituationI. Differenzierung nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses2. Kein Druck wegen Schutz durch§ 613a BGB3. ZwischenergebnisII. Existentielle Angewiesenheil auf einen VertragI. Vertragsparität vor und während des Arbeitsverhältnisses2. Auswirkungen des Schutzes von§ 613a BGB3. Angewiesenheil wegen Vorteilen von AufhebungsverträgenIII. 44D. Rechtsmissbrauch durch kollektives Angebot von Aufhebungsverträgen 145I. Umgehung von§ 613a BGBli. Massenhaftigkeit145145E. Zwischenergebnis146§ 6 Massenhaft abgeschlossene Aufhebungsverträge und das BetrVGA. Personalplanung nach§ 92 BetrVG149149B. Anhörung des Betriebsrats nach§ 102 BetrVG150C. Aufhebungsverträge und die §§ 111 ff. BetrVG154I. Pflicht zur Anhörung nur bei KündigungenII. § 102 BetrVG und Aufhebungsverträge de lege lata1. Wortlaut von§ 102 BetrVG2. Auslegung nach dem Zweck der Anhörung3. Analogiefähigkeit von§ 102 BetrVGIII. Pflicht zur Anhörung bei Aufhebungsverträgen de lege ferenda?I. Aufhebungsverträge und der Tatbestand der BetriebsänderungI. Der Gedanke des§ 112a Abs. 1 S. 2 BetrVG und§ 111 BetrVG2. Zweck der Beteiligungspflicht bei Betriebsänderung gern. § 111 BetrVGli. Reichweite von Sozialplanansprüchen bei Aufhebung des 7
I. § 75 BetrVG und ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen2. Wertung des§ 112a Abs. I S. 2 BetrVG3. Aus Perspektive der VeranlassungsdogmatikIII. Aufhebungsverträge als Entlassungen nach§ 113 BetrVGI. Gleichstellung entsprechend§ 112a Abs. 1 S. 2 BetrVG2. Zweck von§ 113 BetrVG3. Unterscheidung zwischen normkonformem und normwidrigem Verhalten158!59160161161161162D. Zwischenergebnis163§ 7 Massenhaft abgeschl. Aufhebungsverträge als MassenentlassungenA. Grundlagen des Massenentlassungsrechts165165I. Begriff und RegelungsanlassI. Negative Effekte innerhalb eines bestimmten Zeitraums2. Massenentlassung als gesteuerte Maßnahme3. Unterschiedliche RegelungsansätzeIl. Interessenlage bei MassenentlassungenI. Arbeitnehmer- und Arbeitnehmervertreterinteressen2. Öffentliche Interessen3. Unternehmerische Interessen111. InteressenkonflikteI. Konflikte zwischen den Interessenträgem2. Konflikte zwischen den Regelungszweckena. Konflikte zwischen wirtschafts- und sozialpolitischen Regelungsansätzenb. Konflikte innerhalb der sozialpolitischen Ansätze(1) Unterscheidung zwischen Beendigungsursache und Beendigungswirkung(2) Folgen der unterscheidungslosen Konzeption des Massenentlassungsrechts(3) Berücksichtigung des Regelungszwecks als 9169170171172B. Konzeption und Geschichte des heutigen Massenentlassungsrechts172I. Europäisches MassenentlassungsrechtI. Entwicklung2. Überblick über die Vorschriften der Richtlinie 98/59/EGa. Allgemeine Bestimmungenb. Konsultationsverfahrenc. Anzeigeverfahren3. Zielsetzung des europäischen Massenentlassungsrechtsa. Geschichte der Massenentlassungs-Richtlinienb. Erwägungsgründe der Richtlinienc. Rechtsprechung des EuGH zum Zweck der RichtlinienIl. Deutsches MassenentlassungsrechtI. Wirtschaftspolitische Motive als Ursprunga. Demobilmachungsverordnung vom 19.2.1920b. Stillegungsverordnung vom 8.11.1920c. Verordnung über Betriebsstillegungen und Arbeitsstreckung vom 15.10.19232. Arbeitsmarktpolitisch motivierte Vorschriftena. Anzeigepflicht nach§ 20 AOGb. Anzeigepflichtnach §§ 15 ff. KSchG 1951c. Übernahme in die§§ 17 ff. KSchGd. Zwischenbilanz: Der traditionelle Zweck für deutsches Massenentlassungsrecht3. Umsetzung der Richtlinien in deutsches 179179180181181182
a. Anpassung an die Richtlinie 751129/EWGb. Anpassung an die Richtlinie 92/56/EWG zur Änderung der Richtlinie 75/129/EWGc. Rechtspolitische Folgekritik an den §§ 17 ff. KSchG4. Individualschützende Merkmale im deutschen Massenentlassungsrechta. Konsultation nach§ 17 Abs. 2 KSchG als Arbeitnehmerschutzb. Anzeigeverfahren nach § 17 Abs. 3 KSchG als Arbeitnehmerschutzc. Individualschutz im Wege richtlinienkonformer AuslegungIII. Vergleich: Schutzrichtung des europäischen und des deutschen Rechts182183184185185186187187C. Zäsur durch die "Junk"-Entscheidung des EuGH188D. Grundsätze richtlinienkonformer Rechtsfindung196E. Behandlung von Aufhebungsverträgen nach den§§ 17 ff. KSchG202I. Frühere Auslegung der §§ 17 ff. KSchGI. Rechtliche Beendigung als Angelpunkt des Massenentlassungsrechts2. Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Anzeigena. Frühere Rechtsprechung des BAG: Unwirksamkeit der Kündigungb. Rechtsprechung des BAG seit Anfang der 1970er-Jahre3. Folgen der unzureichenden Konsultation der ArbeitnehmervertreterIl. Vorgeschichte des "Junk"-VerfahrensIII. "Junk"-Entscheidung des EuGH vom 27.1.2005IV. Umsetzung der "Junk"-Entscheidung in deutsches Recht1. Folgeprobleme der ,,Junk"-Entscheidung2. Rechtsprechung des BAG nach ,,Junk"I. Richtlinienkonforme Auslegungli. Richtlinienkonforme RechtsfortbildungIII. Grenzen richtlinienkonformer RechtsfindungIV. Unbeabsichtigte Richtlinienwidrigkeit umsetzender NormenI. Unmittelbare Anwendung von Richtlinien2. Der Umsetzungswillen des Gesetzgebers bei der RechtsfindungV. Schlussfolgerungen für das MassenentlassungsrechtI. Einführung1. Europarechtliche Vorgaben2. Entwicklung des deutschen Rechts3. Überprüfungsbedarf nach der ,,Junk" -EntscheidungIl. Tatbestand der Massenentlassung und Aufhebungsverträge1. Aufhebungsverträge als "andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses"a. Aufhebungsverträge mit ,,reiner" Beendigungsfunktionb. Aufhebungsverträge mit Wiedereinstellungsoption(I) Relevanz von Neueinsteilungen beim entlassenden Arbeitgeber(2) Relevanz anderer Beschäftigungen des konkret entlassenen Arbeitnehmersc. Aufhebungsverträge und BQG(I) Neubegründung eines "vollwertigen" neuen Arbeitsverhältnisses(2) Transfer in eine BQG2. Veranlassung des Arbeitgebersa. Schutz des Arbeitsmarktes und die Veranlassung des Arbeitgebersb. Gefahr der Umgehung durch Rechtsformwahlc. Grenzen der Umgehungsgefahr(I) Berücksichtigung von Entlassungsgründen(2) ,,Fristlose Aufhebungsverträge" nach§ 17 Abs. 4 20020020120220220420620620620720720820921 0210210212212213213214214
(a) § 17 Abs. 4 KSchG im Überblick(b) § 17 Abs. 4 KSchG und Beendigungen nach§ 17 Abs. 1 S. 2 KSchG(3) Entlassungen wegen§ 104 BetrVG3. ZwischenergebnisIII. Anzeige- und Beteiligungspflichten bei Aufhebungsverträgen1. Europarechtliche Anforderungena. Konsultationsverfahren(I) Inhalt der Auskunftspflicht des Arbeitgebers(2) Ablauf der Verhandlungenb. Anzeigeverfahren(1) Bestimmungen der Richtlinie im Überblick(2) Verhältnis zwischen Anzeige und Kündigung(3) Verhältnis zwischen Anzeige- und Konsultationsverfahren2. Geltendes deutsches Rechta. Konsultationsverfahren(1) Zeitlicher Rahmen der Konsultation(a) Schwierigkeiten bei der zeitlichen Anknüpfung(i) Fallbeispiel I: Verspätete Annahme des Angebots des Arbeitgebers(ii) Fallbeispiel 2: Anzeige nach Angebot, aber vor Zustandekommen(b) "Rechtzeitigkeit" und das Verhältnis zu § 17 Abs. 3 KSchG(c) "Rechtzeitigkeit" bei Arbeitgeberkündigungen(d) "Rechtzeitigkeit" bei Aufhebungsverträgen(2) Verfahrensordnung(a) Verhältnis von§ 17 Abs. 2 KSchG und den§§ 111 ff. BetrVG(b) Zwingende Anrufung einer Einigungsstelle?(3) Inhalt der Konsultationb. Zeitpunkt der Anzeige an die Agentur für Arbeit(1) Wortlaut von § 17 Abs. I KSchG(2) Vergleich von§ 17 Abs. I S. I KSchG und§ 17 Abs. 1 S. 2 KSchG(3) Unterschiedliche Zwecke von deutschem und europäischem Recht(4) Systematische Umsetzung des deutschen Regelungszwecks in§ 18 KSchG(a) § 18 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG bei richtlinienkonformer Auslegung(i) Ex tune oder ex nunc- Wirkung von § 18 Abs. 1 KSchG?(ii) § 18 KSchG und Aufhebungsverträge(b) § 18 Abs. 4 KSchG und richtlinienkonforme Auslegung(5) ZwischenergebnisIV. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Konsultations- und AnzeigepflichtI. Europarechtliche Anforderungena. Sanktionen bei fehlerhaftem Konsultationsverfahrenb. Sanktionen bei fehlerhafter Anzeige2. Sanktionen im sonstigen deutschen Rechta. Verstöße gegen Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungenb. Verstöße gegen Anzeigepflichten bei Kündigungenc. Verstöße gegen Pflichten bei Aufhebungsverträgen3. Sanktionen im geltenden deutschen Massenentlassungsrechta. Konsultationsverfahren(1) Mangel einer ausdrücklichen Regelung(2) Nachteilsausgleich nach§ 113 Abs. 3 BetrVG als Sanktionb. Anzeigeverfahren: § 18 KSchG(1) Unwirksamkeit der Kündigung(2) Unwirksamkeit von Aufhebungsverträgen(3) Exkurs: Auswirkungen der fehlerhaften Beteiligung des Betriebsrats4. Sanktionen bei arbeitgeberveranlassten 43243243243244245246246247248
a. Gleichstellung nach § 17 Abs. 1 S. 2 KSchGb. Verzicht auf die Rechtsfolgen durch Aufhebungsvertrag(I) Bisherige Deutung: Kein Verzicht durch Aufhebungsvertrag(2) Neuorientierung wegen Vorrangs des Individualschutzes(a) Verzicht auf Individualschutz(b) Rest an arbeitsmarktpolitischem Schutz5. Zwischenergebnis248249249250250251253F. Zwischenergebnis253§ 8 Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung255Literaturverzeichnis259
A. Personalplanung nach§ 92 BetrVG 149 B. Anhörung des Betriebsrats nach§ 102 BetrVG 150 I. Pflicht zur Anhörung nur bei Kündigungen 150 II. § 102 BetrVG und Aufhebungsverträge de lege lata !50 1. Wortlaut von§ 102 BetrVG 151 2. Auslegung nach dem Zweck der Anhörung !51 3. An