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DeutscherIndustrie- und Handelskammertag2016IHKUNDTOURISMUSAnalysen Aktionen AusblickeHerausgegeben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. DIHK BerlinBreite Straße 29 10178 Berlin-Mitte Dr. Ulrike Regele - E-Mail: [email protected] Telefon 030-20308-2104Internet: www.dihk.de, Facebook: www.facebook.com/IHK.Tourismus, Twitter: www.twitter.com/IHK Tourismus
309.03.2016InhaltsverzeichnisEditorial . 5Die Summe macht das Gift: Weniger Bürokratie, mehr unternehmen . 5IHK und Politik . 6Bürokratiekosten für Beherbergungsbetriebe beim Melderecht weiter verringern . 6Gezielte Bekämpfung von Steuerbetrug statt INSIKA & Co . 6Energieaudit: Betriebe mit Kommunalbeteiligung betroffen . 6EU-Pauschalreiserichtlinie wirtschaftsfreundlich in nationales Recht umsetzen! . 7Bürokratie im EU-Beihilferecht vermeiden – Rechtssicherheit für DMOs schaffen . 7Verpflichtende Allergenkennzeichnung abschaffen! . 8Resolution zum Wassertourismus in Berlin und Brandenburg . 8Geplante Tourismusabgabe in Niedersachsen . 9IHK Köln begrüßt Vereinfachungen bei städtischer Kulturförderabgabe . 9Windenergie und Tourismus .10Tourismuspolitische Positionen der IHK Frankfurt am Main .11IHK Ostfriesland sorgt für Aufbruchsstimmung .11Digitalisierung . 12Tourismus digital in Schleswig-Holstein.12Brandenburger Tourismus auf dem Weg in die digitale Welt .12Tourismus in Niedersachsen: Digital mit Hindernissen .13Bewertungsportale: Fluch oder Segen? Intensivtraining für Hotellerie und Gastronomie .14Tourismusforum Oberbayern 2015: Digitale Lösungen für den Tourismus .14Fachkräftesicherung . 15Strategische Allianz für Ausbildungsqualität: Empfehlungen für das Gastgewerbe .1510 Jahre IHK Aktionstag Handel und Tourismus: Unterricht einmal anders .15FAQ’s zur Fachkräftesicherung .16Cook & Eat: EQ und Ausbildung für Flüchtlinge .16Zukunftsgerechte Personalpolitik im Mittelstand: unternehmensWert:Mensch .16Falsche Vorstellungen und zweite Wahl? IHK-Infoveranstaltung zum Projekt „VerA“ .17Gastlichkeit im Fokus – Ausbildungsbörse zur Fachkräftesicherung .18Wirtschaftsfaktor Tourismus . 19Tourismus im Odenwald: Eine Milliarde Euro Umsatz ist möglich .19Erfolgsstrategien für den Tagestourismus in Sachsen-Anhalt .19Tourismus und Handel in Baden-Württemberg .20Branchenportrait Tourismus für die Region Trier .20Wirtschaftsfaktor Tourismus in Niederbayern und in der Oberpfalz .21Tourismus am Romantischen Rhein erwirtschaftet 1 Milliarde Umsatz!“ .21Tourismusstudie: Wiesbaden Rheingau-Taunus .22Mehr Zusammenarbeit am Niederrhein .23
409.03.2016Aus den Regionen . 23Mehr internationale Gäste für Norddeutschland .23Green Wellcome in Schleswig-Holstein .24Aus Liebe zur Heimat und wie der Tourismus davon profitiert .25Unterstützung für Touristen im Stadtleben .26IHK Berlin setzt bargeldloses Zahlen in Berliner Taxen durch .26Tourismusnetzwerk Thüringen – Eine Plattform von Touristikern für Touristiker .27TourismusCamp Niederrhein: Vom SocialWeb jenseits der Grenzen bis hin zum Storytelling .28Kostenlose Tourismus-Veranstaltungen im Oldenburger Land .29Energieeffizienz: Hotellerie und Gästehäuser .29Netzwerken zwischen Händel & Francke.30Ansprechpartner Kompetenzteam Tourismus der IHK-Organisation . 32
509.03.2016Die Summe macht das Gift:Weniger Bürokratie, mehr unternehmenEditorial„Papierkugel stapeln für denStaat“, Claus Ruhe Madsen,Präsident der IHK Rostock“In Gesprächen mit klein- und mittelständischen Unternehmern zeigtsich immer mehr: Bürokratie raubt ihnen Unmengen an Zeit und Energie. Die Regelungen mögen aus Sicht derjenigen, die sie initiiert undbeschlossen haben, sinnvoll sein. Dabei übersehen sie aber, wie vieleRegelungen die betroffenen Unternehmen erfüllen müssen. Undmanchmal erschließt sich nicht einmal der Sinn der Vorschriften. Häufig ist aber auch die Umsetzung das Problem: Hier muss der Gesetzgeber viel stärker Wege der Digitalisierung – Stichwort E-Government nutzen um die Wirtschaft zu entlasten. Konkret möglich wäre das z.B.beim Melderecht in Beherbergungsbetrieben.Damit hätten die Unternehmen dann auch wieder mehr Zeit, sich denaktuellen Herausforderungen für ihren Betrieb zu stellen. Fachkräftesicherung, Einstellung auf neue Kundengruppen, nachhaltiges Wirtschaften und der digitale Wandel stehen dabei an erster Stelle.Hier gibt es durchaus Nachholbedarf. Die letzte Tourismusumfrage derIHKs zeigt: Der Mangel an Fachkräften wird vor allem im Gastgewerbeimmer brisanter. Neben den Arbeitskosten wird die Fachkräftesituationinzwischen von fast 60% der gastgewerblichen Unternehmen als größtes Risiko für die nächsten 12 Monate ergie- undRohstoffpreiseKeine Auswirkungen59Wegfall 9,517Gastgewerbe480Wirtschaftliche Risiken für das Unternehmen inden nächsten 12 Monaten (Angaben in %)Quelle: DIHK-Tourismusreport 2015/16Ansprechpartnerin:Dr. Ulrike RegeleDIHK e.V.Telefon: 030 / 20308-2104E-Mail: 10102030405060Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt (Angaben in %),Quelle: DIHK-Tourismusreport 2015/16Im Hinblick auf die Auswirkungen der Digitalisierung auf die touristische Arbeitswelt ist weitere Sensibilisierung der Unternehmen notwendig. Immerhin glaubt noch ungefähr jeder dritte Befragte, dass dieDigitalisierung keine Auswirkungen auf die Arbeit in seinem Unternehmen hat. Die Mehrzahl der Unternehmen hat aber den Bedarf an digitalen Kompetenzen erkannt. Daher müssen nun rasch digitale Inhalte inden Ausbildungsberufen integriert werden und Schulungsangebote fürden vorhandenen Mitarbeiterstab angeboten werden.Die IHK-Organisation setzt sich für diese Anliegen ein und bietet einbreites Spektrum an Weiterbildungsangeboten. Bei Fragen wenden Siesich einfach an Ihre IHK vor Ort.
609.03.2016IHK und PolitikAnsprechpartnerin:Dr. Ulrike RegeleDIHK e.V.Telefon: 030 / 203082104E-Mail: [email protected]ürokratiekosten für Beherbergungsbetriebebeim Melderecht weiter verringernDer Bund ist seit der Föderalismusreform II für das Melde- und Ausweiswesen zuständig. Teil des Melderechts ist die Bereithaltung, Übermittlung und Archivierung von ausgefüllten Meldevordrucken durchBeherbergungsbetriebe. Das neue Meldegesetz ist im November 2015in Kraft getreten, allerdings ohne eine vollständige digitale Abwicklungzu ermöglichen. Die IHK-Organisation schlägt vor, dass wahlweise aucheine komplett digitale Abwicklung vom Gesetzgeber möglich gemachtwird. Damit wird ein elektronischer Check-in möglich, der für die Branche eine erhebliche Erleichterung darstellen würde.Gezielte Bekämpfung von Steuerbetrug stattINSIKA & CoAnsprechpartnerin:Dr. Ulrike RegeleDIHK e.V.Telefon: 030 / 203082104E-Mail: [email protected] der "Integrierten Sicherheitslösung für messwertverarbeitendeKassensysteme" (INSIKA) möchten die Bundesländer in Branchen mitviel Bargeldumsatz Kassenmanipulationen einen Riegel vorschieben.Der DIHK hält einen solch kostspieligen technischen Schutz jedochinsgesamt für unverhältnismäßig; immerhin müssten – bei rückläufigem Bargeldgeschäft – knapp 1,5 Millionen Geräte umgestellt werden,davon ungefähr 350.000 im Gastgewerbe und 200.000 im Freizeitsektor. Stattdessen plädieren wir für eine gezielte, ursachenbezogeneBekämpfung von Steuerbetrug. Sollte es zu einer technischen Lösungkommen, muss diese unbedingt technikneutral sein – so wie es auchdie Finanzministerkonferenz im Herbst 2015 beschlossen hat.Energieaudit: Betriebe mit KommunalbeteiligungbetroffenBetroffen sind Organisationen, die eine wirtschaftliche Tätigkeitausüben - unabhängig von derRechtsform oder einer Gewinnerzielungsabsicht mit mehr als 250 Mitarbeiter oder mit einem Jahresumsatz von mehrals 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme größer 43 Mio. Euro. mit einer öffentlichen Beteiligungvon mehr als 25 Prozent.Ansprechpartner:Dr. Ulrike Regele / Mark BeckerDIHK e.V.Telefon: 030 / 203082104E-Mail: [email protected] Dezember 2015 müssen Zehntausende deutscher Unternehmen einEnergie-Audit durchführen: Vielen der Betroffenen ist das (noch) nichtbewusst. In der Tourismusbranche sind viele Tourismus-MarketingOrganisationen betroffen, an denen die Kommunen beteiligt sind.Hintergrund ist das im April in Kraft getretene Energiedienstleistungsgesetz, das (nicht nur) größere Unternehmen zur systematischen Inspektion und Analyse von Energieeinsatz, -verbrauch und –einsparpotenzialen verpflichtet. Die Umsetzung der in diesem Kontext vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen liegt dann allerdings im Ermessen desUnternehmens.Der Arbeitsaufwand zur Umsetzung der geforderten Energie-Audits isterheblich. Die Kosten muss das Unternehmen selbst tragen. Sie hängenstark von Größe und Art des Betriebs ab und können leicht bei mehreren Tausend Euro liegen.Infos und Hilfestellung rund um das Energie-Audit erhalten Sie beiIhrer IHK vor Ort.
709.03.2016EU-Pauschalreiserichtlinie wirtschaftsfreundlichin nationales Recht umsetzen!Die ursprüngliche Absicht der Richtlinie zielt auf den Schutz der Verbraucher bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Die Revision wurdenotwendig, da die Digitalisierung neue Buchungswege ermöglicht, dievon der alten Richtlinie nicht erfasst wurden. Damit war der Schutz desVerbrauchers nicht mehr gewährleistet und es gab ungleiche Regeln imWettbewerb.Ansprechpartnerin:Dr. Ulrike RegeleDIHK e.V.Telefon: 030 / 203082104E-Mail: [email protected] europäischer Ebene ist im Herbst 2015 eine Einigung erzielt worden. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis Ende 2017, die Anwendung ab Mitte 2018 erfolgen. Bei der Umsetzung in nationalesRecht sollten die verbleibenden Spielräume für eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung genutzt werden. Das betrifft insbesondere den Verkauf mehrerer separater Leistungen durch Reisebüros. Dies sollte weitermöglich sein, ohne dass Reisebüros als Veranstalter haften.Bürokratie im EU-Beihilferecht vermeiden –Rechtssicherheit für DMOs schaffenObwohl die EU-Kommission im Rahmen der Beihilferechtsreform dieDurchsetzung des Beihilferechts auf die schwerwiegendsten Wettbewerbsverfälschungen konzentrieren wollte, führen zahlreiche Regelungen nicht zu einer Begrenzung, sondern zu einer Ausweitung derAnmeldepflicht und damit zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.Die DIHK-Vorschläge wurden zwar teilweise aufgegriffen. WeitereNachbesserungen sind jedoch z. B. bei den Laufzeiten für safe-harbourRegelungen, der Zusammenrechnung von De-minimis-Beihilfen anverbundene Unternehmen, der Prüfung des Anreizeffekts und der Förderung von Großunternehmen erforderlich.Ansprechpartnerinnen:Dr. Ulrike RegeleDIHK e.V.Telefon: 030 / 203082104E-Mail: [email protected] SchönbornIHK NordschwarzwaldTelefon: 07441 / 86052-17E-Mail: [email protected] ihre Definition des Beihilfebegriffs sollte die Kommission an derRechtsprechung ausrichten, etwa was die Einordnung von Umlagesystemen und Infrastruktur angeht. Stattdessen dehnt die Kommissionihre Prüfung weit über das geltende Recht hinaus aus. Dies führt zuerheblicher Rechtsunsicherheit und erschwert die staatliche Förderungwichtiger Projekte etwa im Infrastrukturbereich.Ein weiteres Beispiel sind Tourismus-Organisationen, die als GmbHsunter Beteiligung der Wirtschaft und des Staates mit öffentlichen undprivaten Mitteln Standortmarketing betreiben. Statt einer stetigenAusweitung des Beihilfebegriffs ist die Beihilfenkontrolle auf jene Fällezu konzentrieren, die den innereuropäischen Wettbewerb behindern.Unschädliche Beihilfen sind in die Gruppenfreistellungsverordnungaufzunehmen; für die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur sindneue Ausnahmen zu schaffen.
809.03.2016Verpflichtende Dr. Ulrike RegeleDIHK e.V.Telefon: 030 / 203082104E-Mail: [email protected] Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV EU 1169/2011) regeltseit Dezember 2014, dass Verbraucher Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln erhalten. Der Dokumentationsaufwand für klein- und mittelständische Unternehmen ist erheblich.Vor allem gastronomische Betriebe, die Gerichte mit vielen frischenZutaten zubereiten oder saisonal angepasste Küche anbieten, sind inhohem Maße betroffen, da für jede Rezeptur die Hauptallergene erfasstund dokumentiert werden müssen, ohne dass es tatsächliche eineNachfrage oder ein Interesse der Gäste nach den Informationen gibt.Einem hohen bürokratischen und wirtschaftlichen Aufwand steht einzweifelhafter Nutzen gegenüber.Resolution zum Wassertourismusin Berlin und BrandenburgFoto: IHK Berlin„Zentrale Forderung:Infrastruktur sichern.“Ansprechpartnerinnen:Simone BlömerIHK BerlinTelefon: 030 / 31510-432E-Mail: [email protected] NitscheIHK PotsdamTelefon: 0331 / 2786-163E-Mail: [email protected] Wasserstraßen in der Region Berlin-Brandenburg sind in einemschlechten Zustand. Brücken, Schleusen und Uferwände müssen instand gesetzt und unterhalten werden. An den dringend notwendigenInvestitionen mangelt es seit dem Erlass des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Investitionsstopp anWasserstraßen mit wenig Güterverkehr. Von der jüngst beschlossenenErhöhung der Bundesmittel für Binnenwasserstraßen muss auch dieRegion Berlin-Brandenburg profitieren, um weiteres Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Das sind Forderungen der ostdeutschen Wirtschaft, die am 8. September 2015 durch Vertreter ostdeutscher IHKs ineiner Resolution der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium Dorothee Bär übergeben wurden. Die IHKs in Ostdeutschland untermauern damit ihre Haltung zu einem geplanten Wassertourismuskonzept des Bundes, in dem die Aspekte des Wassertourismus stärker beachtet werden müssen. Die Resolution wird durch 19Partner mitgetragen. Der Wassertourismus ist im ländlichen und strukturschwachen Raum zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden.Allein in Berlin und Brandenburg erwirtschaften – mit einem Wassersportrevier, das vom Lausitzer Seenland über die Havel bis ins StettinerHaff und die Oder hinauf weit nach Polen reicht – insgesamt 2.124direkt Beschäftigte einen Bruttojahresumsatz von rund 200 MillionenEuro durch den Wassertourismus. Dazu gehören unter anderem mehrals 300 kommerzielle Bootshäfen und Vereine, 65 Reedereien sowie128 Kanuverleiher. Die Branche entwickelt sich stetig weiter: Charterbootsurlauber, Mietkanuten und rund drei Millionen Passagiere auf denFahrgastschiffen nutzen jedes Jahr die Möglichkeiten des Wassertourismus‘ in der Region. Diese Daten wurden in der Studie „Wirtschaftliche Effekte im Wassertourismus Berlin-Brandenburg“ erhoben undmachen allein die direkten wirtschaftlichen Effekte sichtbar. Diese inDeutschland einmalige Studie und die Resolution haben federführenddie IHKs in Berlin und Brandenburg erarbeitet.
909.03.2016Geplante Tourismusabgabe in NiedersachsenDas Land Niedersachsen plant, sein Kommunalabgabengesetz so zuändern, dass mehr Orte die Möglichkeit bekommen, ihre Ausgaben fürden Tourismus über eine spezielle Abgabe zu finanzieren. Zurzeit können das nur prädikatisierte Orte, also Kur- und Erholungs- und Küstenbadeorte. Der Kreis der Kommunen, die eine Kurtaxe und/oder Fremdenverkehrsabgabe erheben dürfen, ist demnach fest definiert und ansehr konkrete, nachprüfbare Kriterien gebunden.Das soll sich nach den Vorstellungen des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bald ändern. Zusätzlich zu den prädikatisierten Orten soll es auch „sonstigen Tourismusgemeinden“ ermöglichtwerden, einen sogenannten „Tourismusbeitrag“ zu erheben. Gezahltwerden soll dieser von Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren. Auch die bisherige Kurtaxe – derzeit nur in entsprechend prädikatisierten Orten anzutreffen – soll zum „Gästebeitrag“weiterentwickelt werden, der auch in „sonstigen Tourismusgemeinden“erhoben werden darf. Eine „sonstige Tourismusgemeinde“ wäre danngegeben, wenn vor Ort herausgehobene Sehenswürdigkeiten, besondereSport- oder Freizeitangebote vorhanden sind.Die geplanten zusätzlichen Abgaben stoßen auf Widerstand von Seitender Wirtschaft, die bereits hinlänglich durch Steuern und Abgabenbelastet ist und über Gewerbesteuerzahlungen ihren dem Ertrag gemäßen Beitrag zur Finanzierung der Kommunen leistet. Kritik gilt auch dervorgesehenen Abgrenzung „sonstiger Tourismusgemeinden“. Der Gesetzestext bleibt hier relativ unkonkret und lässt klar definierte, messbareKriterien vermissen. Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen eines Mitspracherechts der betroffenen Unternehmen.Ansprechpartner:Martin ExnerIHK Lüneburg-WolfsburgTelefon: 04131 / 742-123E-Mail: [email protected] Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) hatgegenüber der Landesregierung zu diesem Vorhaben Stellung genommen. Denn obwohl kein Zweifel daran besteht, dass die Qualität destouristischen Angebots erhalten und weiterentwickelt werden muss, istes fraglich, ob der einzige und richtige Weg über zusätzliche Abgabenzu Lasten der Wirtschaft und der Gäste führt.IHK Köln begrüßt Vereinfachungen bei städtischer KulturförderabgabeDer Rat der Stadt Köln beschlossen, die Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe zu ändern. Danach werden Formulare zusammengeführt und vereinfacht, Sammelbescheinigungen ermöglicht und Alternativen zur Arbeitgeberbescheinigung für beruflich zwingend erforderliche Reisen anerkannt.Moderiert von der IHK sind Stadt undWirtschaft bei „Bettensteuer“ zu Vereinbarungen gekommenDie IHK Köln begrüßt diese Satzungsänderung, der ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Stadt und regionaler Wirtschaft vorausgegangen war. Unter IHK-Moderation wurden im Vorfeld Vereinfachungen diskutiert, um Erleichterungen für Unternehmen und Gäste der
1009.03.2016Stadt zu erreichen. Die erreichten Verfahrensvereinfachungen beruhennicht nur auf rechtlichen Erfordernissen, sondern besonders auf denRückmeldungen der regionalen Wirtschaft, die nach Einführung der als„Bettensteuer“ bekannt gewordenen Kulturförderabgabe seit Dezember2014 erhebliche Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse beklagtenund nun deutliche Erleichterungen erwarten dürfen.Angeregt von der IHK Köln wurde der Abstimmungsprozess zwischenWirtschaft und Stadt gestartet, nachdem erste Erfahrungen mit derneuen Satzung vorlagen und Kritik sowie Verbesserungsmöglichkeitensichtbar wurden. Es ging explizit nicht um die rechtliche Klärung, obeine Kulturförderabgabe zulässig ist oder nicht, sondern um konkreteVereinfachungen für Unternehmen und Gäste. Dabei betrifft die Kulturförderabgabe nicht nur das Beherbergungsgewerbe, sondern alle Firmen, die Mitarbeiter, Kunden und Gäste nach Köln holen.Ansprechpartner:Timo KnautheIHK KölnTelefon: 0221 / 1640-576E-Mail: [email protected] Ergebnis zeigt, dass vertrauensvolle Gespräche zwischen den Beteiligten zu Erfolgen führen, auch wenn nicht alle Punkte einvernehmlichgeklärt werden konnten und Teile der Satzungsänderung, die die gesamtschuldnerische Haftung der Beherbergungsbetriebe betreffen, vomDehoga Nordrhein e.V. und der IHK Köln nicht mitgetragen werden.Windenergie und TourismusIn der anhaltenden Debatte um den Ausbau der Windenergieanlagen inder Region Trier positioniert sich die IHK Trier kritisch. Sie sieht denweiteren Ausbau von Windenergieanlagen als einen massiven Eingriffin das Landschaftsbild - mit fatalen Folgen für den Tourismus. Vorallem Windenergieanlagen entlang von Rad- und Premiumwanderwegen würden den Erholungswert beeinträchtigen. Die Auswirkungen aufden Tourismus sollen daher in der Entscheidungsfindung ein hohesGewicht haben.Ansprechpartner:Anne Kathrin MorbachIHK TrierTelefon: 06 51 9777240E-Mail: [email protected] stehen die IHK und die Tourismusbetriebe vor allem den geplanten Vorhaben auf den Höhenzügen der Mosel und Saar gegenüber,da es sich um einen Eingriff in besonders attraktive und schützenswerte Flusslandschaften handelt, die bislang frei von Windkraftnutzungsind. Dazu zählen unter anderem die jüngst beschlossenen Projekte inden Verbandsgemeinden Schweich (Trittenheim / Mehring), Thalfangund Bernkastel-Kues sowie der Einheitsgemeinde Morbach (Ranzenkopf). “Die Konsequenzen dieser Planungen sind keineswegs absehbarund werden sich erst in einigen Jahren zeigen”, warnt die IHK.Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte sich die IHK in einem Schreibenan die Verbandsgemeinde-Bürgermeister der Region für ein sensiblesVorgehen bei dem Ausbau von Windenergie und für eine konzentrierteFlächennutzung ausgesprochen.
1109.03.2016Tourismuspolitische Positionen der IHK Frankfurtam MainAufbauend auf eine Bestandsaufnahme in verschiedenen touristischenHandlungsfeldern werden in dem Positionspapier konkrete Forderungenan die Politik und touristische Akteure artikuliert. Zugleich werdenAnsätze aufgezeigt, um die spezifischen Herausforderungen der Tourismusbranche positiv zu beeinflussen.Das Positionspapier wurde in Ergänzung zu der Publikation “Kommunalwahl 2016 Wirtschaftspolitische Positionen der IHK Frankfurt amMain“ durch die Mitglieder des Ausschusses für Tourismus der Industrie- und Handelskammer Frankfurt erarbeitet.Im Dezember 2015 hat die Vollversammlung der IHK Frankfurt amMain das Positionspapier als allgemeine IHK-Position beschlossen. Esdient nun als Grundlage, um den Wirtschaftsfaktor Tourismus in derRegion weiter zu fördern und gleichzeitig als Orientierung für die tourismuspolitische Arbeit der IHK in den nächsten Jahren.Die Hauptforderungen sind:1. Politisches Bekenntnis zum Wirtschaftsfaktor Tourismus,Tourismusentwicklung finanziell sichern.2. Durch professionelle Markenpolitik Identität stiften und das Markenprofil schärfen. In der Kommunikation eine positive Emotionalität der Marke erreichen.Ansprechpartner:Dr. Alexander TheissIHK Frankfurt am MainTelefon: 069 2197-1332E-Mail: [email protected]. Die Tourismusarbeit auf regionaler Ebene politisch und finanziellstärken.4. Gastgeber sein. Touristen Zugang zu Informationen ermöglichen,die Aufenthaltsqualität erhöhen und eine Willkommenskultur leben.5. Erreichbarkeit verbessern. Nutzerfreundlichkeit der Infrastrukturausbauen und sich auf das Wachstum einstellen.IHK Ostfriesland sorgt für Aufbruchsstimmung IHK„Ohne umfassende Digitalisierung können die touristischen Betriebe im Wettbewerb nicht bestehen.“Die IHK für Ostfriesland und Papenburg fordert weitere Aktivitäten derprivaten und öffentlichen Hand zur Weiterentwicklung des Tourismusin der Region. Mit der Veröffentlichung eines „TourismuspolitischenPapiers“ will sie dafür neue Impulse liefern. Notwendig ist ein verlässliches Miteinanders von Unternehmen und Kommunen bei der touristischen Entwicklung. Im Idealfall ergänzten sich diese Aktivitäten nichtnur, sondern führten geradezu zu einer Aufbruchsstimmung im jeweiligen Ort, wie z.B. in Neuharlingersiel, Norderney und Papenburg.Die IHK hat eine Reihe von „Baustellen“ im Tourismus identifiziert.Dazu gehört neben dem Mangel an Fach- und Saisonarbeitskräftenauch der ungebremste Boom bei den Immobilienpreisen mit dem einhergehenden drastischen Rückgang an familiengeführten Betrieben. Von
1209.03.2016Ansprechpartner:Arno UllrichsIHK Ostfriesland und PapenburgTelefon: 04921 890134E-Mail: [email protected] Ergebnisse der Carina BalowIHK FlensburgTelefon: 0461 / 806-457E-Mail: [email protected] Wichtigkeit sind nach Auffassung der IHK auch die verkehrlicheErreichbarkeit der Orte, die Infrastruktur in den Orten selbst und aucheine sehr gute Breitbandversorgung.Schließlich spricht sich die IHK für längerfristige Entwicklungspläne inden touristischen Schwerpunktorten aus. In diesen Plänen sollten dieAufgaben der touristischen Organisationen, der Unternehmen desGastgewerbes und der Kommune beschrieben und verzahnt abgestimmt werden.Tourismus digital in Schleswig-HolsteinDas Thema Digitalisierung gewinnt auch in der Tourismuswirtschaftimmer mehr an Bedeutung. Urlaubsplanungen und Internet gehören fürdie meisten Menschen mittlerweile zusammen. Denn, ob OnlineBewertung, Gästekommentare im sozialen Netz, die Suche nach Informationen oder auch die Buchung selbst, die Gäste sind längst im digitalen Zeitalter angekommen. Damit hat die Digitalisierung für die Anbieterseite im Tourismus Einfluss auf nahezu alle Handlungsfelder. ETourism scheint aber insbesondere im ländlichen Raum in SchleswigHolstein eher die Ausnahme als die Regel zu sein. Viele Anbieter nutzendie Möglichkeit einer umfassenderen Online-Vermarktung nicht. Dieszeigen die Ergebnisse der Saisonumfrage Tourismus im Herbst 2015.Um den touristischen Erfolg zu verstetigen und die gemeinsamen Zieleder Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025 zu erreichen, ist esaber auch erforderlich, mit der Zeit zu gehen.Das Gastgewerbe in Schleswig-Holstein muss sich den neuen Herausforderungen rund um das WorldWideWeb jetzt stellen, um auf Dauererfolgreich zu sein und einer potentiellen und noch dynamischer wachsenden Nachfrage aus dem internationalen Segment gerecht zu werden. Voraussetzung dafür ist eine professionellere Präsenz im Netz!Brandenburger Tourismus auf dem Weg in diedigitale WeltWie stellt sich der Tourismus digital im Land Brandenburg dar? WelcheVoraussetzungen und Rahmenbedingungen müssen die Unternehmenumsetzen, um mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten? Dem Thema„Tourismus digital. Grenzenlos. Chancenreich.“ haben sich die Brandenburger IHKs auf dem Brandenburger Touri
IHK Berlin Telefon: 030 / 31510-432 E-Mail: [email protected] Barbara Nitsche IHK Potsdam Telefon: 0331 / 2786-163 machen allein die direkten wirtschaftlichen Effekte sichtbar. Diese in E-Mail: barba[email protected] Viele Wasserstraßen in der Region Berl