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GE SUNDHEIT & PFLEGEBerufsbegleitende Weiterbildung zum/rGepr. Fachwirt/in imGesundheits- und Sozialwesen IHKnKHIr* **Nahmenpladech neuemRa* * *Lehrgangskoordination2018- GFBElisabeth BuscheTelefon:030 / 259 008 – 22Fax:030 / 259 008 – 10E-Mail:elisabeth.busche @ forum-berufsbildung.deFORUM BerufsbildungCharlottenstraße 2D-10969 BerlinTel. 030 / 259 008 - 0Fax 030 / 259 008 - 10Seite g.demehR ALSBIlduNG!
GE SUNDHEIT & PFLEGEBerufsbegleitende Weiterbildung gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHKArbeitsmarktpolitscher Bedarfund berufliche PerspektivenBedarfIm Gesundheits- und Sozialwesen werden bis zum Jahr 2025 aufgrund der demografischenEntwicklung voraussichtlich 1 Million Erwerbstätige zusätzlich benötigt. Der Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen steigt durch einen immer höheren Anteil von älteren Menschenin unserer Gesellschaft. Allein in Berlin wird in den nächsten Jahren ein Stellenzuwachs von180.000 auf 250.000 Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen prognostiziert.PerspektivenSchon jetzt besteht ein enormer Bedarf an Fach- und Führungskräften, diemodernes Betriebs- und Kostenmanagement beherrschen und komplexe Aufgaben derPlanung, Führung, Organisation und Kontrolle im Gesundheitssektor übernehmen können.In der Weiterbildung zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesenwerden praxisbezogene Fähigkeiten vermittelt,die Sie für diese Aufgaben im mittleren Management qualifizieren, wie z.B.Leitungs-, Koordinations- und Beratungsaufgaben in: Krankenkassen oder Versicherungen Krankenhäusern und Kliniken Gesundheitszentren Reha- und Kureinrichtungen Wohn- und Pflegeheimen Ambulanten Pflegediensten Einschlägigen Verbänden und Trägerorganisationen Transport- und Rettungsdiensten Kindertagesstätten oder JugendhilfeeinrichtungenSie erwerben Qualifikationen, die auch eine gute Basis für eine Selbständigkeit in diesem2018- GFBBereich sind. Existenzgründer/innen und Selbstständige erhalten unverzichtbare Kenntnisse für die erfolgreiche Führung eines eigenen Betriebes.Seite 2FORUM BerufsbildungCharlottenstraße 2D-10969 BerlinTel. 030 / 259 008 - 0Fax 030 / 259 008 - ng.demehR ALSBIlduNG!
GE SUNDHEIT & PFLEGEBerufsbegleitende Weiterbildung gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHKZugangsvoraussetzungenDie Weiterbildung ist für Sie geeignet, wenn Sie bereits kaufmännische undverwaltende Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialbereich ausüben und sichweiterqualifizieren wollen.Wenn Sie die Prüfung vor der IHK ablegen möchten, benötigen Sie folgendeVoraussetzungen:Zur Prüfung ist zuzulassen, wer1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden,medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Berufim Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf imGesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufs-praxis oder3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und einemindestens zweijährige Berufspraxis oder4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach einemindestens zweijährige Berufspraxis oder5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.Interessent/innen bitten wir vor Anmeldung direkt mit der IHK zu klären, ob Sie diePrüfungsvoraussetzungen erfüllen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.Weitere Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Kurs ist ein Zugang zum Internet, umInformationen online abrufen zu können sowie die Möglichkeit eigenständig und kontinu-2018- GFBierlich den angebotenen Unterrichtsstoff zu vertiefen.Seite 3FORUM BerufsbildungCharlottenstraße 2D-10969 BerlinTel. 030 / 259 008 - 0Fax 030 / 259 008 - ng.demehR ALSBIlduNG!
GE SUNDHEIT & PFLEGEBerufsbegleitende Weiterbildung gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHKStarttermine und InhalteIhre Weiterbildung startet 1x jährlich im April. Hierbei werden Sie optimal auf die Abschlussprüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen vor der IHK vorbereitet.WeiterbildungsstartStartApril 2019Dauer18 MonateUnterrichtszeitmittwochs von 18:00 - 21:15Zu ausgewählten Themenschwerpunkten findet auch an 1-2 Samstagen pro MonatUnterricht statt. Diese Wochenendtermine werden in der Zeit von 09:30 Uhr - 16:30 Uhrdurchgeführt.Prüfungsvorbereitung und LernmethodePrüfungFür den erfolgreichen Abschluss Ihrer Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich einPrüfungsvorbereitungsseminar mit einem Unterrichtsumfang von voraussichtlich 40 Stunden.In einer Woche wird Montag bis Freitag 08:30 - 15:45 Uhr für den erfolgreichen Abschlusstrainiert.Tipp: Diese Seminare sind als Bildungsurlaub anerkannt!Methoden und MaterialienErgänzend zum Unterricht wird ein regelmäßiges E-Learning auf unserer Internetplattform„Moodle“ durchgeführt, so dass Sie sich bequem von zu Hause Wissen aneignen können. Über„Moodle“ können Sie außerdem mit Mitstudenten in Kontakt treten und Ihre Dozenten erreichen. Aktuelle Lehrmaterialien, wichtige Informationen zum Unterricht oder aus der Branchesind jederzeit abrufbar.2018- GFBZusätzlich stellen wir Ihnen Fachliteratur zur Verfügung. Durch die Kombination von Unterricht, Literatur und E-Learning gestalten Sie einen Teil Ihrer Lernzeit selbst. Familie, Freizeitund berufliches Vorankommen sind somit gut zu vereinbaren.FORUM BerufsbildungCharlottenstraße 2D-10969 BerlinTel. 030 / 259 008 - 0Fax 030 / 259 008 - 10Seite g.demehR ALSBIlduNG!
GE SUNDHEIT & PFLEGEBerufsbegleitende Weiterbildung gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHKAbschlussprüfung und LeistungsnachweiseDie Prüfungen werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin abgenommen.Sie erhalten nach Abschluss des L ehrganges ein Zertifikat von FORUM Berufsbildung mitdetaillierter Auflistung der Lehrgangsinhalte.AusbildereignungWer die Prüfung zum Fachwirt/in IHK nach der neuen Rechtsvorschrift bestanden hat, istvon der schriftlichen Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (Berufs bildungs gesetz)befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil.Fachreferenten/innenAls ein zertifizierter Bildungsträger achten wir genau auf die didaktischen Fähigkeiten unddas aktuelle Fachwissen unserer Dozent/innen und Referent/innen. Wir arbeiten deshalbmit erfahrenen Fachkräften zusammen, deren Unterrichts-qualität regelmäßig überprüftwird.LehrgangskoordinationSie haben während des gesamten Lehrgangs eine feste Ansprechpartnerin bei FORUMBerufsbildung, die Sie in fachlichen sowie organisatorischen Belangen unterstützt.LehrgangskostenDie Gebühr für den gesamten Lehrgang beträgt 3.600,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr.Die Prüfungsgebühr wird extern von der IHK erhoben und liegt derzeit bei ca.390,00 Euro. Wir bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten.Bitte sprechen Sie uns an, wir b eraten Sie gerne.Steuern sparen2018- GFBSelbstzahler/innen können die Lehrgangsgebühren am Jahresende in der Einkommens steuererklärung steuerlich geltend machen, z. B. als Werbungskosten.(www.steuer-sparbuch.de)FORUM BerufsbildungSeite 5Charlottenstraße 2D-10969 BerlinTel. 030 / 259 008 - 0Fax 030 / 259 008 - ng.demehR ALSBIlduNG!
GE SUNDHEIT & PFLEGEBerufsbegleitende Weiterbildung gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHKFinanzierung und FörderungWeiterbildung ist oft förderbar. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten:Das Aufstiegs-BAföG — Förderung für Arbeitnehmer/innen, die aufsteigen wollenWer:Berufspraktiker, die eine Aufstiegsfortbildung oder evtl. Existenzgründung anstreben, jeder mit anerkannter Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz oderHandwerksordnung. Sie können auch dann Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sienicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. In diesem Fall müssenSie eine mehrjährige Berufspraxis vorweisen können. Entscheidend ist hier diePrüfungszulassung durch die IHK.Was:Weiterbildungsmaßnahmen, die dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) unterliegen. Die Lehrgänge müssen einen öffentlich-rechtlichen Abschluss als Ziel habenoder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.Wie hoch:Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommensund vermögensunabhängig eine Förderung in Höhe der tatsächlich anfallendenGebühren erhalten. 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss, der nichterstattet werden muss. Für den Rest der Gebühren erhalten Sie ein Angebot derKfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.Beispielrechnung: 3.600,00 1.440,002.160,00 864,00 1.296,00 Kursgebühren(40 % Zuschuss)(restl. Gebühren förderbar durch Bankdarlehen)(40 % Zuschuss) bei bestandener Prüfung(Eigenanteil oder restl. Darlehen, zzgl. IHK-Gebühr)Ersparnis: 2.304,00 Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Förderung von über 60%!Infos unter:www.aufstiegs-bafoeg.de2018- GFBDer Arbeitgeber — Förderung durch die FirmaWer:Mitarbeiter / innen des UnternehmensWas:Einige Unternehmen stellen für ihre Mitarbeiter / innen Weiterbildungsbudgetsbereit. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung an, inwieweitIhre Firma Ihr Vorhaben durch eine ganze / teilweise Übernahme der Lehrgangsgebühren unterstützt.Wie hoch:IndividuellSeite 6FORUM BerufsbildungCharlottenstraße 2D-10969 BerlinTel. 030 / 259 008 - 0Fax 030 / 259 008 - ng.demehR ALSBIlduNG!
GE SUNDHEIT & PFLEGEBerufsbegleitende Weiterbildung gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHKStoffplan*1. Planen, steuern und organisieren betrieblicher Prozesse Prinzipien, Strukturen und aufgaben ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesensinkl. volkswirtschaftliche Zusammenhänge Gesundheits- und Sozialpolitik im nationalen und internationalen Kontext Rechtliche und Institutionelle Rahmenbedingungen im Gesundheits- und Sozialwesen Entwickeln, planen und umsetzen von betrieblichen Zielen Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge Gestalten und optimieren von Prozessen Anwendung von Organisationstechniken Steuerung betrieblicher Veränderungsprozesse2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Festlegen von Qualitätszielen Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken Bewertung von Prozessdaten und Qualitätsindikatoren Risikomanagement Zeit- und Selbstmanagement3. Gestaltung von Schnittstellen und Projekten Schnittstellen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen inkl. sozioökonomischer undrechtlicher Rahmenbedingungen Kooperation von Berufsgruppen Planen, koordinieren und überwachen von Projektgruppen4. Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse Jahresabschlussarbeiten Finanzierung des Gesundheits- und Sozialwesens Kosten- und Leistungsrechnung Controllinginstrumente Auswertung betrieblicher Kennzahlen2018- GFB Finanz und Investitionsplanung* Änderungen vorbehaltenFORUM BerufsbildungSeite 7Charlottenstraße 2D-10969 BerlinTel. 030 / 259 008 - 0Fax 030 / 259 008 - ng.demehR ALSBIlduNG!
GE SUNDHEIT & PFLEGEBerufsbegleitende Weiterbildung gepr. Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK5. Führen und entwickeln von Personal Planen, beschaffen, auswählen und einsetzen von Personal Durchführung von Personalmaßnahmen Planen und durchführen der Ausbildung Anleiten, fördern und motivieren von Mitarbeitern Personalentwicklung Konfliktmanagement6. Planen und durchführen von Marketingmaßnahmen Marktanalysen Marketingziele Marketingkonzepte Marketing, Sponsoring und Fundraising im Non-Profitbereich Methoden des Sozialmarketings2018- GFB Maßnahmen im Gesundheitsmarketing* Änderungen vorbehaltenFORUM BerufsbildungSeite 8Charlottenstraße 2D-10969 BerlinTel. 030 / 259 008 - 0Fax 030 / 259 008 - ng.demehR ALSBIlduNG!
IHK BerlinBereich WeiterbildungFrau Uta LettauFasanenstraße 8510623 BerlinFortbildungsprüfungGeprüfte/r Fachwirt/inim Gesundheits- und SozialwesenÜberprüfung der ZulassungsvoraussetzungenIch bitte um Auskunft, ob ich die Voraussetzungen für die Zulassung zur o.g.Fortbildungsprüfung erfülle.Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen auf dem Postweg eine schriftliche Mitteilung über dasErgebnis dieser Zulassungsüberprüfung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die untengenannte/n Ansprechpartner/in.Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen!Name, Vorname männlich weiblichGeburtsdatum GeburtsortPrivatanschriftPostleitzahl und OrtTelefon PrivatFirmenanschriftPostleitzahl und OrtE-MailAnmeldung und Beratung:IHK BerlinBereich Weiterbildung Frau Uta LettauFasanenstraße 85 10623 BerlinTelefon: 49 30 31510-819 Telefax: 49 30 31510-171E-Mail: Uta [email protected] www.ihk-berlin.deTelefon dienstlichStand: 26. August 2013 Änderungen vorbehalten1/2
Ein vorbereitender Lehrgang wird/wurde besucht bei:Voraussichtlicher Prüfungstermin: Frühjahr HerbstFolgende Unterlagen sind für die Bearbeitung der Anfrage beigefügt(Bitte nur in Kopie, Unterlagen werden nicht aufbewahrt!):1. Der berufliche Werdegang in tabellarischer Form2. Zeugniskopie der Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetzoder Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oderhandwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und Tätigkeitsnachweise über eine anschließende insgesamt mindestens einjährige Berufspraxis* oderZeugniskopie der Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesens und Tätigkeitsnachweise über eine mindestens einjährige Berufspraxis* oderZeugniskopie der Abschlussprüfung eines einschlägigen Hochschulstudiums und Tätigkeitsnachweise über eine mindestens zweijährige Berufspraxis* oderZeugniskopie der Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und Tätigkeitsnachweise über eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis* oderNachweis einer insgesamt mindestens fünfjährigen Berufspraxis*.* Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Gepr. Fachwirts /einer Gepr. Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen haben und kaufmännisch verwaltendeSachaufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen.Die Tätigkeitsnachweise sollen exakte Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit sowie eineexakte Beschreibung der Tätigkeit beinhalten und vom Arbeitgeber bestätigt sein. Anstellungsverträge, Stellenbeschreibungen, Selbstbescheinigungen oder Zertifikate sind als Nachweis nicht ausreichend.Ohne vollständige Unterlagen wird die Anfrage zur Zulassung zur Prüfung nicht bearbeitet.DatumName in Blockschrift IHK BerlinIndustrie- und Handelskammer zu Berlin Fasanenstraße 85 10623 BerlinUnterschrift des/der Prüfungsbewerbers/inStand: 26. August 2013 Änderungen vorbehalten2/2
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 4. August 20111679Verordnungüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirtim Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und SozialwesenVom 21. Juli 2011Auf Grund des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 53 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnetdas Bundesministerium für Bildung und Forschungnach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit demBundesministerium für Wirtschaft und Technologie:2. Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personalsowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- undWeiterbildung,§15. Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzenunternehmerischer Entscheidungen,Ziel der Prüfung undBezeichnung des Fortbildungsabschlusses(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ und zur „Geprüften Fachwirtinim Gesundheits- und Sozialwesen“ nach den §§ 2 bis 9durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhandensind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungendes Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere inambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden alsauch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständigkomplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben derPlanung, Führung, Organisation und Kontrolle unterNutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. DieQualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unterBeachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. NeueStrategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet undmotiviert werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zurGestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärerZusammenarbeit mit internen und externen Partnernsowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung allerbetrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.Hierzu gehören insbesondere:1. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse,3. Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestaltenvon internen sowie externen Schnittstellen,4. Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten,6. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung,Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- undInvestitionskonzepten,7. Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen,8. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachenund Evaluieren von Projekten,9. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirtim Gesundheits- und Sozialwesen“ oder „GeprüfteFachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“.§2Zulassungsvoraussetzungen(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemanerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oderder Handwerksordnung geregelten kaufmännischen,verwaltenden, medizinischen oder handwerklichenAusbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einembundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen undeine mindestens einjährige Berufspraxis oder3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährigeBerufspraxis oder4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemsonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberufund danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxisnachweist.Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de
1680Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 4. August 2011(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlichwesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genanntenAufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auchzuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oderauf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfungrechtfertigen.§3Gliederungund Durchführung der Prüfung(1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.(2) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten,4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicherProzesse und Ressourcen,5. Führen und Entwickeln von Personal,6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.(3) Die schriftliche Prüfung wird in den im Absatz 2genannten Handlungsbereichen auf der Grundlageeiner betrieblichen Situationsbeschreibung mit zweiaufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, darausabgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobeiinsgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiertwerden. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten nicht unterschreiten und 630 Minuten nicht überschreiten. Die Punktebewertung für das Ergebnis derschriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig ausden beiden schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.begründet werden können. Das Fachgespräch sollnicht länger als 20 Minuten dauern.(8) Die mündliche Prüfung nach Absatz 4 ist nurdurchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.§4Inhalt der Prüfung(1) Im Handlungsbereich „Planen, Steuern undOrganisieren betrieblicher Prozesse“ soll die Fähigkeitnachgewiesen werden, komplexe betriebliche Prozesseunter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und betrieblicher Problemstellungen sowiewirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungendes Gesundheits- und Sozialwesens zu analysieren,zu planen, zu steuern, zu organisieren und zu überwachen. Betriebliche Ziele und Strategien sollen unter Beachtung von ökonomischen, ökologischen, ethischenund sozialen Aspekten der Nachhaltigkeit entwickelt,umgesetzt und evaluiert werden. Dabei sind Organisationskonzepte und Managementtechniken zur effektiven Prozesssteuerung im Unternehmen einzusetzenund Strategien zur Steigerung der Markt- und Innovationsfähigkeit zu entwickeln und umzusetzen. Unternehmerische Entscheidungen sollen vorbereitet und realisiert werden. Dabei soll die Fähigkeit nachgewiesenwerden, sich auf verändernde Methoden und Systemeder Arbeitsorganisation sowie der Organisationsentwicklung einzustellen sowie den Wandel im Unternehmen mitzugestalten und zu fördern. In diesem Rahmenkönnen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1. Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgabensowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen,2. Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in dennationalen und europäischen Kontext,(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird diemündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich inPräsentation und Fachgespräch.3. Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Gesundheits- undSozialwesen,(5) Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöstwerden kann. Die Themenstellung muss sich auf denHandlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich gemäß Absatz 2 beziehen. Dabei soll die Dauerder Präsentation zehn Minuten betragen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.4. Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren vonbetrieblichen Zielen,(6) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistungeingereicht.(7) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiterenin Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen desGesundheits- und Sozialwesens komplexe fachlicheSachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowieLösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und5. Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhängesowie Entwickeln und Umsetzen strategischerHandlungsmöglichkeiten,6. Gestalten und Optimieren von Prozessen,7. Anwenden von Organisationstechniken,8. Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse.(2) Im Handlungsbereich „Steuern von Qualitätsmanagementprozessen“ soll die Fähigkeit nachgewiesenwerden, unter Berücksichtigung von Prinzipien desQualitätsmanagements in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ein Qualitätsmanagement umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen Qualitätsmanagementprozesse geplant, gelenkt, überprüftund optimiert, interne Audits durchgeführt sowie dasQualitätsbewusstsein der Mitarbeiter gefördert werden.In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1. Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen,Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 4. August 20112. Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und-techniken,3. Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren,4. Weiterentwicklung eines Risikomanagements,5. Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements.(3) Im Handlungsbereich „Gestalten von Schnittstellen und Projekten“ soll die Fähigkeit nachgewiesenwerden, interne und externe Schnittstellen zu analysieren, zu planen, zu gestalten und zu kontrollieren. Dabeisoll multiprofessionelle Teamarbeit organisiert und geformt sowie Kommunikationsprozesse zwischen denbeteiligten Personen und Institutionen gesteuert werden. Es ist nachzuweisen, dass interdisziplinäre Kooperationsnetzwerke aufgebaut, entwickelt und gestaltetwerden können. Hierbei sind Prinzipien und Methodendes Projektmanagements anzuwenden sowie Moderations- und Präsentationstechniken einzusetzen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhaltegeprüft werden:1. Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren,Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen,2. Organisieren und Gestalten der Kommunikationzwischen den Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit,3. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachenund Evaluieren von Projekten und Projektgruppen.(4) Im Handlungsbereich „Steuern und Überwachenbetriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen“ solldie Fähigkeit nachgewiesen werden, das interne undexterne Rechnungswesen als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument zur Optimierungbetriebswirtschaftlicher Abläufe und für unternehmerische Entscheidungen zu nutzen. Dabei sind Controlling-Maßnahmen durchzuführen. Des Weiteren sollenEntscheidungsprozesse bei der Beschaffung von Verbrauchs- und Investitionsgütern vorbereitet, gesteuertund umgesetzt sowie die Bereitstellung von Betriebsmitteln auch unter logistischen Gesichtspunkten gesichert werden. Dazu werden die Wirtschaftlichkeitvon Leistungserstellungsprozessen analysiert und bewertet sowie steuerungsrelevante Daten ermittelt. Esist nachzuweisen, dass unter Einschätzung und Bewertung von Risiken Finanz- und Investitionsplanungenvorbereitet sowie Finanzierungs- und Investitionskonzepte entwickelt und umgesetzt werden können. BeimSteuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen sind die rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen könnenfolgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1. Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten,2. Erläutern von Finanzierungssystemen im Gesundheits- und Sozialwesen,3. Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung,16816. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung,Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- undInvestitionskonzepten.(5) Im Handlungsbereich „Führen und Entwickelnvon Personal“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden,den Personalbedarf zu ermitteln, den Personaleinsatzzu planen, das Personal auszuwählen und zu beschaffen sowie Personalmaßnahmen umzusetzen. Aus- undWeiterbildung soll geplant, durchgeführt und kontrolliertsowie eine systematische Personalentwicklung undPersonalförderung entsprechend den betrieblichenErfordernissen organisiert werden. Dabei soll gezeigtwerden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Teamsim Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung rechtlicher Bestimmungen und soziokulturellerHintergründe geführt, angeleitet und motiviert sowieKommunikationsprozesse gestaltet werden können.Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimassollen eingeleitet werden. Des Weiteren soll bei Verhandlungen und in Konfliktfällen lösungsorientiert gehandelt werden. Bei den Personalführungsmaßnahmensind die arbeits-, haftungs- und tarifrechtlichen Vorschriften sowie die Vorgaben des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu beachten. In diesem Rahmenkönnen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1. Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen vonPersonal,2. Durchführen von Personalmaßnahmen,3. Planen und Durchführen der Ausbildung,4. Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern,Auszubilde
IHK Berlin Bereich Weiterbildung Frau Uta Lettau Fasanenstraße 85 10623 Berlin Telefon: 49 30 31510-819 Telefax: 49 30 31510-171 E-Mail: Uta [email protected] www.ihk-berlin.de 1/2 26. August 2013 Änderungen vorbehalten. IHK Berlin . Bereich Weiterbildung . Frau Uta Lettau . Fasanenstraße