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SOZIALVERSICHERUNG ODER PRIVATVERSICHERUNG?Eine Entscheidungshilfe für SelbstständigeINOVEGA GmbH & Co. KGKiefernweg 1 86462 Langweid a. LechTel.: 0821/4504852-0 Fax: 0821/[email protected] http://www.inovega.de/Stand: 11/2019
SOZIALODER PRIVAT?SEITE 2/8DAS SOLLTEN SIE WISSENSSIE ENTSCHEIDEN SICH NICHT FÜR EINE VERSICHERUNG - SIE ENTSCHEIDEN SICH FÜR EINSYSTEM!Egal ob Existenzgründer oder langjähriger Gewerbetreibender: AlsSelbstständiger können Sie sich entscheiden, welchem System SieIhre private Absicherung anvertrauen möchten. Wie jedem Angestellten steht es Ihnen frei, Teil des Sozialsystems zu sein und unter denMantel der Sozialversicherungen zu schlüpfen. Sie haben allerdingsauch die Möglichkeit, Ihren Schutz etwas individueller durch die Kombination privater Versicherungsverträge zusammenzustellen. Aucheine Kombination beider System ist bei der Realisierung Ihres persönlichen Versicherungsschutzes denkbar.Die an dieser Stelle meist gestellte Frage „Was kostet es denn jeweils?“ lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Wie oben bereitserwähnt, treffen Sie eine Entscheidung zwischen zwei grundsätzlichDIE VERSCHIEDENEN BEREICHEIHRER PERSÖNLICHEN ABSICHERUNGARBEITSLOSENVERSICHERUNGBei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit gibt es in Ermangelungprivater Alternativen keine Entscheidungsmöglichkeit. Wir möchtensie daher nur kurz behandeln. Hier bietet ausschließlich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eine Möglichkeit, sich auch als Gewerbetreibender abzusichern. Diese Möglichkeit gibt es allerdings nur fürExistenzgründer, da in den zwei Jahren vor Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate lang Versicherungspflicht vorgelegenhaben muss.Der monatliche Beitrag ist eine Pauschale von ca. 70 bis 85 Euro. FürNeugründer wird der Beitrag in den ersten beiden Jahren halbiert.Der Leistungsbezug wird mit der Aufgabe des Geschäfts, sprich derGewerbeabmeldung, begründet. Je nach Qualifikation und Region erhalten dann ehemalige Selbstständige zwischen ca. 600 und 1.350Euro im Monat. Während des Arbeitslosengeldbezugs erwartet dieAgentur für Arbeit natürlich auch, dass Sie sich darum bemühen eineAnstellung zu finden. Wer als Selbstständiger bereits zweimal Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich nicht wieder freiwillig versichern,ohne wieder mind. für zwölf Monate in einem versicherungspflichtigenArbeitsverhältnis gewesen zu sein.Stand: 11/2019Der Schutz ist in jedem Fall empfehlenswert für die Anfangszeit derSelbstständigkeit, wenn noch nicht alles „rund“ läuft.
SOZIALODER PRIVAT?SEITE 3/8KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNGKaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent, wie die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung hatte sieals Pflichtversicherung dabei schon immer „huckepack“ mit dabei. Kaumeine Legislaturperiode einer Bundesregierung, in der nicht an der ein oderanderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung „reformiert“ wurde,was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte. Inzwischenwurde es auch zur Pflicht, in Deutschland krankenversichert zu sein. Daherstellt die Entscheidung für eine Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Systementscheidung für die meisten Selbstständigen dar.Bei der Krankenversicherung kann man den Unterschied der beiden Systeme sehr gut erkennen. Zählt bei der PKV Alter und Gesundheitszustand,ist es bei der GKV nur das Einkommen, an dem man sich hinsichtlich des Beitrags orientiert. Regelt den Leistungsumfang der PKV der Tarif alsVertragsbestandteil, regelt ihn bei der GKV zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.Machen Sie bei der Entscheidung keinesfalls den Fehler, sicham Preis zu orientieren, den ein System aufruft. Vielmehr sollten Sie sich selbst die Frage beantworten, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werdenmöchten. Auch, was in Ihrem weiteren Leben noch auf Sie zukommen kann, verdient Beachtung.GKVPKV Unter Umständen beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und KindernIn der Regel direkte Abrechnung zw. Arzt und Krankenkasseohne weiteres eigenes ZutunBeitragsbefreiung in Mutterschutz und ElternzeitMaximalbeitrag abhängig von BeitragsbemessungsgrenzeKeine Gesundheitsprüfung nötigWechsel zu anderem Anbieter problemlos möglichAuslandsschutz nur eingeschränkt vorhandenEinstieg mit Mindestbeitrag ungeachtet des tatsächlichenEinkommensBeitragszuschlag für Kinderlose (Pflegeversicherung)Beitragsentwicklung im Alter in erster Linie von dann gültiger Gesetzgebung abhängigÜberwiegend gesetzlich eingeschränkter Leistungskatalog„Reformierbarkeit“ des Leistungskatalogs (normalerweiseKürzungen)Begrenzung der Leistung auf den Regelsatz der Gebührenordnung für Ärzte, dadurch keine Kostenübernahme durchSpezialistenMaximales Krankengeld abhängig von aktueller BeitragsbemessungsgrenzeKeine Anpassungsmöglichkeit an persönlichen Absicherungswunsch (z. B. Ein-Bett-Zimmer, Heilpraktiker, Zahnimplantate, etc.)Verschiedene „versteckte“ Zuzahlungen vorgeschrieben (z.B. ehemalige quartalsweise Praxisgebühr, bei Medikamenten, im Krankenhaus, )Stand: 11/2019 Versicherungsschutz auf persönliche Wünsche bzw. persönlichen Bedarf abstimmbarVereinbarte Leistungen vertraglich bis ans Lebensende garantiertOptionstarife (Einstieg mit weniger leistungsstarken Tarifen,spätere Verbesserung ohne erneute Gesundheitsprüfung)Beitrag ist nicht vom Einkommen abhängigBeitragsentwicklung im Alter durch Beitragsentlastungsplan,Atersrückstellungen und Tarifwechsel beeinflussbarZuzahlungen nur entsprechend vereinbarter Selbstbeteiligungoder der vereinbarten Erstattungsgrenzen eines TarifsErstattung je nach Tarif auch über Regel- und Höchstsatz derGebührenordnung für Ärzte hinaus (Honorarvereinbarung fürSpezialisten)Möglichkeit der teilweisen Beitragsrückerstattung bei LeistungsfreiheitGrundsätzlich weltweiter Versicherungsschutz, evtl. zeitlicheEinschränkungen, sowie Begrenzung auf vereinbarten VertragsumfangFamilienmitglieder müssen mit separatem, zusätzlichen Beitragabgesichert werdenSpäterer Wechsel zu anderem Anbieter nur bei entsprechendgutem Gesundheitszustand möglichIn Mutterschutz und Elternzeit besteht i. d. Reg. weiterhinPrämienzahlungspflicht
SOZIALODER PRIVAT?SEITE 4/8BEITRAGSENTWICKLUNG DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNGIn den Medien wurde in letzter Zeit viel über die Beitragsentwicklung der Krankenversicherung gesprochen. Meist wurde der Schwerpunkt hierauf die Private Krankenversicherung gelegt. Wir möchten daher noch kurz aufzeigen, wie sich die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherungim Laufe der Zeit entwickelten. Diese Information möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, da hierüber quasi gar nicht berichtet wird. Wir bitten umNachsicht, dass es uns nicht möglich ist, neben dem Versicherungsbeitrag auch die immer stärker wachsenden versteckten Kosten mit darstellenzu können, welche natürlich auch Einfluss auf die Realbelastung hat.1977: 1. KostendämpfungsgesetzZuzahlung bei ArzneimittelnEigenbeteiligung bei Zahnersatz-kosten1982: 2. KostendämpfungsgesetzErhöhung der Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Zahnersatzkosten usw.1983: 1. HaushaltsbegleitgesetzZuzahlungspflicht bei Krankenhausbehandlungen2003: Einführung der Praxisgebür von 10 Euro pro Quartalweitere Rationierung: Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuserbis 2010: Die ersten Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge,Höchstbeitrag GKV800,00 690,31 700,00 558,75 600,00 500,00 445,21 400,00 301,98 300,00 183,60 200,00 100,00 - Stand: 11/201950,31 197019801990200020102018
SOZIALODER PRIVAT?SEITE 5/8UNFALLVERSICHERUNGAuch bei der Unfallversicherung ist der Vergleich beider Systeme ähnlich dem von Äpfelnmit Birnen. Irgendwie haben sie schon eine ähnliche Aufgabe – sind aber doch grundverschieden.Die gesetzliche Unfallversicherung sieht sich in erster Linie als Mittel zum Zweck, Sie durchBehandlung, Reha usw., nach einem Arbeitsunfall wieder fit für den beruflichen Alltag zumachen. Den Großteil dieser Leistungen würde man spontan eher im Leistungsumfangeiner Krankenversicherung vermuten.Deckung besteht ausschließlich bei Arbeitsunfällen (das können auch Unfälle auf dem direkten Weg hin oder zurück von der Arbeit sein), in der Freizeit greift ihr Schutz nicht. EineKapitalleistung wird in überschaubarer Höhe erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeitvon 20 % und nur als Rente ausgezahlt.Eine private Unfallversicherung dient viel mehr einer konkreten Eigenabsicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls. Der Kerngedankedahinter ist der, ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, um das eigene Lebensumfeld an die erlittene Behinderunganpassen zu können. Die Höhe der Absicherung ist dabei grundsätzlich frei wählbar. Einige Zusatzbausteine lassen eine sehr gute Individualisierungauf den eigenen Anspruch zu.Gesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung Keine GesundheitsprüfungRente bereits ab 20 %iger Minderung der ErwerbsfähigkeitBerufskrankheiten sind mitversichert (z. B. Mehlstauballergie)Behandlungs- und RehamaßnahmenVerletztengeld (ähnlich Krankengeld)Übergangsgeld (während z. B. Rehamaßnahme)(Kleines) SterbegeldVersicherungsschutz besteht nur während der Arbeit undauf den Wegen hin und zurück nach Hause, nicht in derFreizeitKeine einmalige Geldleistung für invaliditätsbedingte AufwendungenViele der Nebenleistungen (z. B. Sterbegeld) orientieren sichnicht am Einkommen, sondern nur an der Bezugsgröße derSozialversicherungKeine Möglichkeit, die Absicherung an den tatsächlicheneigenen Bedarf anzupassenStand: 11/2019 Versicherungsschutzes besteht 24 Stunden am Tag bei jeder„normalen“ beruflichen oder privaten Tätigkeit (z. B. nicht alsMotorrennsportler)Ausreichende Kapitalleistung für invaliditätsbedingte Aufwendungen absicherbarSchutz durch zusätzliche Bausteine (z. B. Krankenhaustagegeld,Übergangs-, Todesfallleistung, etc.) sehr gut individualisierbarUnfallrente in Höhe frei wählbar (ggf. tarifliche Grenzen), unabhängig von Erwerbsfähigkeit ab 50 % InvaliditätZusätzliche Assistance-Leistungen,kosmetische OPs, etc. möglichhäufig einfache Gesundheitsprüfung nötig
SOZIALODER PRIVAT?SEITE 6/8ARBEITSKRAFTABSICHERUNGDie Absicherung der Arbeitskraft ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die Sietreffen können.Im Sozialsystem findet man einen solchen Schutz nur unter dem Deckmantel der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die dort enthaltene Erwerbsminderungsrente stellt allerdingsbestenfalls eine Grundversorgung dar. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufigeErwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt,welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jedenanderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volleHöhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungenin die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen. 2/3 aller EU-/ BU-Rentenempfänger erhalten weniger als 750Euro Rente pro Monat aus der gesetzlichen Rentenversicherung.Wer seine erworbenen Anwartschaften aus einem früheren Arbeitnehmerverhältnis erhalten will, muss einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen.Selbstständige müssen, anders als Arbeitnehmer, den vollen Beitrag zahlen. Gewerbetreibende und Handwerker, die sich dies nicht leisten können,haben die Möglichkeit, auf Antrag nur den Regelbeitrag zu bezahlen. Der Regelbeitrag bemisst sich am Einkommen eines Durchschnittsverdieners.Eine zusätzliche Beitragsentlastung besteht für Existenzgründer. In den ersten drei Jahren wird nur der halbe Regelbeitrag erhoben. Da sich dieHöhe der Beitragszahlung direkt auf die Höhe der Rentenleistung auswirkt, haben Sie auch das Recht, den vollen Regelbeitrag zu bezahlen bzw.eine Beitragseinstufung entsprechend Ihres tatsächlichen Einkommens zu verlangen. Zur Orientierung: In 2014 betrug der Regelbeitrag in den altenBundesländern 522,59 Euro, in den neuen Bundesländern nur 443,21 Euro pro Monat. Bitte beachten Sie, dass Sie mit diesem Beitrag u. a. aucheine Anwartschaft zur Altersvorsorge erwerben.Privater Schutz bedeutet bei der Arbeitskraftabsicherung auch sehr viel gezielterer Schutz. Den umfassendsten Schutz bietet hier die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier entscheiden Sie, welche Monatsrente abgesichert werden und bis zu welchem Alter der Schutz bestehen soll (z. B. Ihr67. Lebensjahr). Die Rente wird in der Regel nur bis zum vereinbarten Endalter ausgezahlt. Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit wird geprüft,wie sehr Ihr Krankheitsbild Einfluss auf Ihre konkrete letzte Tätigkeit hatte. Sie und Ihr Beruf stehen also tatsächlich im Zentrum des Schutzes. DerBeitrag für diesen exquisiten Schutz bildet sich aus dem Risiko Ihres Berufsbildes, Ihrem Alter, der gewünschten Versicherungszeit sowie IhremGesundheitszustand.Grundsätzlich bietet die Versicherungsbranche auch „schwächere“ Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung. Die Dread Disease beispielsweisezahlt Ihnen keine Rente aus, sondern eine einmalige Summe, die Sie vereinbart haben, wenn eine bestimmte Krankheit aus dem versichertenKrankheitenkatalog eines Tarifs bei Ihnen diagnostiziert wird. Eine Grundfähigkeitenabsicherung zahlt wieder eine Rente - allerdings nur dann, wennSie bestimmte im Vertrag definierte Tätigkeiten des Alltags nicht mehr ausüben können (z. B. Sprechen, Sehen, etc.). Der Markt bietet eine großeFülle an Lösungsansätzen, mit denen der Schutz dargestellt werden kann, den Sie wünschen.Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der gesetzlichen Absicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie auf der Folgeseite.Stand: 11/2019
SOZIALODER PRIVAT?SEITE 7/8Gesetzl. ung Keine Gesundheitsprüfung nötigZahlung der Rente max. bis zum Regeleintrittsalter derAltersrente2/3 aller Empfänger einer Erwerbsminderungsrente erhalten weniger als 750 Euro pro MonatRentenhöhe abhängig vom Beitrag, nicht vom selbstbestimmten BedarfKeine Betrachtung der tatsächlichen Tätigkeit bei derBestimmung der Erwerbsminderung („Können Sie nochirgendetwas arbeiten?“)Volle Rente erst, wenn weniger als drei Stunden täglicharbeitsfähigBeitragshöhe abhängig von Gesetzgebung Stand: 11/2019Höhe der Absicherung nach eigenem Bedarf bestimmbar (ggf.versichererspezifische tarifliche Grenzen)Leistung bereits ab 50 %iger BerufsunfähigkeitPrüfung der Auswirkung der gesundheitlichenEinschränkung auf Ihre tatsächliche TätigkeitNachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zurAnpassung der Absicherung an neuen Bedarf bei bestimmtenEreignissen (z. B. Geburt eines Kindes)Ausgleich der Absicherung an inflationäreGeldentwertung durch DynamikZahlung der Rente max. bis zum versicherten EndalterBeitrag abhängig von Absicherungshöhe, Laufzeit, Berufsbild,Alter und GesundheitszustandPrüfung des Gesundheitszustands kann zu Beitragszuschlägen,Einschränkungen oder gar Ablehnung führen
SOZIALODER PRIVAT?SEITE 8/8ALTERSVORSORGEWohl niemand kann und will bis zum Umfallen arbeiten. Irgendwann ist es genug und manmöchte den wohlverdienten Ruhestand genießen. Wie schon im Arbeitsleben, spielt Geldauch im Alter eine große Rolle. Die Belastung mit Fixkosten bleibt recht vergleichbar – nurnimmt man eben nichts mehr durch Arbeit ein. Um im dritten Lebensabschnitt nicht nochSchiffbruch zu erleiden, sollte man möglichst frühzeitig damit beginnen, fürs Alter zu sparen. Auch hier besteht eine grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen Sozialsystem undeigener Vorsorge.Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist noch viel stärker vom Generationenprinzip geprägt als andere Sozialversicherungsbereiche. Die heute arbeitende (und beitragszahlende) Bevölkerung zahlt die Rente der heutigen Ruheständler mehr oder wenigerdirekt. Angesichts des stetig steigenden Durchschnittsalters unserer Bevölkerung und sinkenden Geburtenraten, kann dieses Prinzip nicht dauerhaftfunktionieren. Wann auf jeden Rentner nur noch ein Arbeitnehmer käme, ist nur eine Frage der Zeit. Eine echte Lösung dieses Problems ist nicht inSicht. Die Lösungsversuche kann man allerdings bereits sehen: Die prognostizierten Renten, die in den jährlichen Renteninformationen ausgewiesenwerden, steigen immer langsamer - angesichts der Inflation schrumpfen sie real sogar. Fairerweise wird in eben diesen Renteninformationen inzwischen sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man selbst zusätzliche Vorsorge betreiben soll, um den heutigen Lebensstandard zu wahren.Trotz aller Neutralität bei der Betrachtung dieses Teils des Sozialsystems können wir eigentlich nur raten: Rette sich, wer kann! Hier werden Sie hoheBeiträge für vergleichsweise wenig Rente ausgeben, deren Höhe Ihnen heute niemand garantieren kann. Eine dreistellige Mindestrente ist ebensodenkbar wie eine primär durch Steuergelder finanzierte Rente auf heutigem Niveau - wenn zu gegebener Zeit auch die entsprechende Wirtschaftslage mit entsprechenden Steuereinnahmen gegeben ist. Insgesamt sehen wir hier keinerlei Planbarkeit, keinerlei Sicherheit und keinerlei Tendenzzur Besserung. Nur mit eigener Vorsorge wissen Sie, womit Sie später rechnen können. Nur so schaffen Sie solide Altersvorsorge.Anmerken möchten wir jedoch, dass bei manchen Selbstständigen Versicherungspflicht zur Gesetzlichen Rentenversicherung bestehen kann. Diesist beispielsweise bei Pflegekräften, Künstlern und Publizisten so. Auch die meisten Handwerker müssen mind. 18 Jahre lang Pflichtbeiträge zurGRV abführen, bevor sie sich wirklich frei entscheiden können.Gesetzl. RentenversicherungPrivate Rentenversicherung Relativ umfangreiche Hinterbliebenenabsicherung (Witwenund Waisenrente)Beiträge sind in sehr großer Höhe steuerlich absetzbarErwerbsminderungsrente ohne gesonderten BeitragBei reiner Betrachtung von Beitrag und Altersrente relativschlechte RenditeUmlagesystem ohne echte Ansparung bzw. Kapitalanlage(aktive Arbeitnehmer zahlen Rente der Ruheständler) Absicherung entsprechend persönlicher Wünsche darstellbarGutes Verhältnis zwischen Beiträgen und AltersrenteBei fondsgebundenen Tarifen Anlage selbst bestimmbarJe nach gewählter Schicht der Altersvorsorge hohe steuerlicheAbsetzbarkeit der Beiträge oder hohe Flexibilität (z. B. einmaligeKapitalabfindung statt Rente)Hinterbliebenenabsicherung frei wählbarZusatzbausteine (z. B. Berufsunfähigkeitsabsicherung) kostenauch zusätzlichen BeitragEINE GUTE ENTSCHEIDUNG TREFFENWir hoffen, wir konnten Ihnen mit unseren Gegenüberstellungen ausreichende Informationen an die Hand geben, damit Sie die grundsätzlicheEntscheidung für sich selbst treffen können, welchem System Sie sich anvertrauen möchten. Nur eine Entscheidung, die auch langfristig zu Ihnenpasst, kann eine gute Entscheidung sein. Sehr gerne stehen wir Ihnen bei Fragen mit vertiefenden Informationen zur Seite.Dieses Druckstück dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Weder die VEMA eG noch der genannte Versicherungsmakler übernehmen eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.Bildquellen in Reihenfolge: ullrich Fotolia #62012420, GiZGRAOHICS Fotolia #27462048, GiZGRAOHICS Fotolia #26940636, GiZGRAOHICS Fotolia #37871410, GiZGRAOHICS Fotolia #36448665,GiZGRAOHICS Fotolia #27004824, GiZGRAOHICS Fotolia #32738334, ullrich Fotolia #62012420,GiZGRAOHICS Fotolia #31994484Stand: 11/2019
Höchstbeitrag GKV SEITE 4/8. Stand: 11/2019 SOZIAL ODER PRIVAT? UNFALLVERSICHERUNG Auch bei der Unfallversicherung ist der Vergleich beider Systeme ähnlich dem von Äpfeln . Zur Orientierung: In 2014 betrug der Regelbeitrag in den alten Bundesländern 522,59 Euro, in d