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Analyse der LE-Programme2014-2020 im Hinblick aufaußeragrarische MaßnahmenSondierungsstudieRobert Lukesch (ÖAR)Helene Gorny (ÖIR)Arndt Münch (ÖIR)Bernd Schuh (ÖIR)Joanne Tordy (ÖIR)Hirzenriegl und Wien, 2018ÖAR GmbHA-1070 Wien, Lindengasse 56 (ImpactHub)T 43 (0) 1 512 15 [email protected] Auftrag der AK Wien1040, Prinz Eugen Straße 20-22
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-LändernInhaltsverzeichnis1Einleitung . 31.11.21.31.4Der ländliche Raum in Österreich . 3Die europäische Perspektive der ländlichen Entwicklung . 4Die Rolle des ELER im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik . 5Die Rolle des ELER als Finanzierungsinstrument für die Gemeinsame Agrarpolitik undPolitik für den ländlichen Raum . 62Methodische Schritte . 102.12.2Auswahl der relevanten Maßnahmen . 10Vorauswahl der Programmregionen für die erste Sichtung . 123EU-weiter Überblick über die relevanten Maßnahmen . 133.13.23.33.43.53.63.73.8Die betreffenden sechs Maßnahmen im EU-Überblick . 13Maßnahme 03 – Qualitätsregelungen für Nahrungsmittelerzeugnisse . 14Maßnahme 04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte . 15Maßnahme 06 – Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstigerUnternehmen . 15Maßnahme 07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten . 16Maßnahme 16 – Kooperation . 17Maßnahme 19 – CLLD/LEADER . 18Übersicht über Schwerpunkt 6 und Schwerpunktgebiete 6B und 6C . 204Überblick über vorausgewählte Programmregionen . 244.14.2Diskussion der relevanten Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen . 24Ein Blick auf die Programmstruktur und Umsetzung des LE14-20 in Österreich . 315Gute Förderpraxis anhand von acht Beispielen . 365.15.25.45.55.65.75.85.9Deutschland – Hessen . 36Deutschland – Sachsen . 40Deutschland – Niedersachsen/Bremen . 44Frankreich – Aquitaine . 47Frankreich – Basse-Normandie . 49Italien – Der methodische Ansatz der „Integrierten Projekte“ . 51Schweden – Multifonds CLLD . 56Spanien – Extremadura – LAG Tagus . 606789Diskussion der Sondierungsergebnisse . 63Executive Summary . 65Quellen (Interviews) . 69Anhang . 701
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-LändernVorwortDie vorliegende Sondierungsstudie wurde im Auftrag der Wiener Arbeiterkammer von ExpertInnen der ÖAR GmbH und der ÖIR GmbH erstellt. Die Studie gibt Auskunft darüber, in welchemAusmaß und in welcher Weise andere EU-Mitgliedsländer und Regionen in ihren Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR; in Österreich LE 14 20 genannt) Schwerpunkte inMaßnahmen setzen, die außeragrarischen FörderwerberInnen zugutekommen.Die Studie wurde im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember 2017 erstellt. Sowohlauf europäischer Ebene, bedingt durch die Vorbereitungen auf die neue Budgetperiode 20212027 und die damit verbundenen Reformvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik, als auchin Österreich, bedingt durch die Bildung einer neuen Regierung und die Neugestaltung des zuständigen Ministeriums, haben sich seither neue Perspektiven gezeigt, die wir versuchten, bestmöglich in die Endfassung der Studie im März 2018 zu integrieren.Für die ÖAR war Robert Lukesch, für das ÖIR waren Helene Gorny, Joanne Tordy, Arndt Münchund Bernd Schuh an der Abfassung der Studie beteiligt. Unser Dank gilt allen InterviewpartnerInnen und hilfreichen AuskunftgeberInnen in den untersuchten Programmeregionen und beim europäischen Contact Point für ländliche Entwicklung in Brüssel.2
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-Ländern1 EinleitungDer ländliche Raum ist von zahlreichen Strukturproblemen gekennzeichnet. In Österreich sindca. 30% aller politischen Bezirke und mehr als 40% aller Gemeinden mit Bevölkerungsrückgangkonfrontiert.1 Aus regionalpolitischer Sicht ist es deshalb wichtig, die bestehenden Politiken undFörderinstrumente dahingehend zu untersuchen, ob sie problemadäquat eingesetzt werden.Der Fonds zur ländlichen Entwicklung (ELER) ist zum wichtigsten EU-Kofinanzierungsinstrumentfür die ländliche Entwicklung in den wohlhabenderen EU-Ländern geworden. Österreich profitiertüberproportional von diesen EU Geldern für den ländlichen Raum. Diese Mittel betragen in derlaufenden Förderperiode jährlich rund 1,1 Mrd. EUR, für die gesamte Programmperiode 20142020 7,7 Mrd. EUR. Schwerpunktmäßig fließen die Gelder in Österreich in die Landwirtschaft.Geschätzte 90% werden für agrarische Belange aufgewendet.Im Sinne einer Good Governance wäre es wünschenswert, wenn diese Gelder verstärkt allenMenschen im ländlichen Raum zu Gute kämen. Denn die Analyse der Herausforderungen, denensich ländliche Räume gegenüber sehen, zeigt, dass die einseitige Fokussierung der Fördermaßnahmen auf die Land- und Forstwirtschaft zu wenig Rücksicht auf andere Strukturprobleme imländlichen Raum nimmt.2Die Studie versucht, eine Antwort auf die Frage zu geben, in welchem Ausmaß und in welcherWeise andere EU-Mitgliedsländer bzw. Regionen in ihren Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum – in Österreich LE 14-20 genannt – Schwerpunkte in Maßnahmen setzen, die außeragrarischen FörderwerberInnen zugutekommen, und ob sich daraus Hinweise auf gute Praxisergeben, die sich für die Ausgestaltung des künftigen Programms nach 2020 als nützlich erweisen.Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund der europäischen Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume, die auf Wachstum, Beschäftigung, Sozialwohl und Umweltqualität in ländlichen Regionen setzt. Diese Orientierung lässt sich auch aus dem Masterplan „Aufschwung für den ländlichen Raum“ ablesen, den das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT)3 imJahr 2017 unter breiter Stakeholder-Beteiligung erarbeitet hat4.1.1 Der ländliche Raum in ÖsterreichDie Abgrenzung zwischen ländlichen und städtischen Räumen basiert im Wesentlichen auf demKriterium der Bevölkerungsdichte. Die OECD legt diese Schwelle bei 150 Menschen pro km 2 fest.Sie gilt auch für die EU, wobei weitere Unterscheidungen hinzukommen, um die Komplexität undVielfalt der Siedlungsräume besser abbilden zu können. Die europäische Stadt-Land-Typologiefußt auf drei Raumkategorien: „Überwiegend ländliche“, „intermediäre“ und „überwiegend städtische Regionen“. Ländliche Gebiete im Sinne der Entwicklungsprogramme finden sich in allen drei1Dax, T., Fidlschuster, L., Fischer, M., Hiess, H., Oedl-Wieser, T., Pfefferkorn, W. (2016): -regionen-mit-bevoelkerungsrueckgang.html2Diese Strukturprobleme wurden u.a. im Masterplan für den ländlichen Raum (2017), der vom Fonds für ländliche Entwicklung finanziert wurde, dargestellt.3Damals noch als en/land/masterplan-laendlicher-raum.html3
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-LändernRaumkategorien, klarerweise mit absteigendem Anteil. Mehr als die Hälfte der EuropäerInnen(58%) leben in Räumen, die als „überwiegend ländlich“ und „intermediär“ klassifiziert sind 5.Über 90% der Fläche Österreichs ist demgemäß ländlich und von Land- und Forstwirtschaft geprägt. Gemäß der Österreichischen Raumordnungskonferenz leben rund 78% der österreichischen Bevölkerung in Räumen, die man im weitesten Sinne als ländlich bezeichnen kann 6.Die geographische Darstellung darf jedoch nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass dieSiedlungsstrukturen einem ungebrochenen Trend zur (Sub)-Urbanisierung unterliegen und sichauch die Erwerbsstrukturen stets weiter ausdifferenzieren, und zwar weg von der Primärproduktion. Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft an der gesamtösterreichischen Bruttowertschöpfung ist in den letzten zehn Jahren von 1,6% (2007) auf 1,3% (2016) gesunken. In derselbenPeriode fiel der Anteil der in der Land- und Forstwirtschaft Erwerbstätigen von 5,2% (2007) auf4,3% (2016).7In Österreich erstreckt sich die Förderkulisse des LE 14-20 auf das gesamte Bundesgebiet, wobeizwölf Städte, die mehr als 30.000 EinwohnerInnen haben, ausgeklammert wurden.8 Der ländlicheRaum ist also vielgestaltig und gleicht, aus der Satellitenperspektive betrachtet, einem Mosaikaus freien Landschaften, Wäldern, Häusergruppen, Dörfern, kleinen und mittelgroßen Städtenund Stadt-Umland-Gebieten.Die Österreichische Raumordnungskonferenz9 betont die vielfachen Funktionen des ländlichenRaumes als Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum und nennt als wichtige Einflussfaktoren: eine funktionierende und nachhaltige Wirtschaft; ein attraktiver Wohnstandort ; ein intaktes Sozialgefüge ; eine starke regionale Identität ; ein funktionierendes Ökosystem und eine attraktive Landschaft.1.2 Die europäische Perspektive der ländlichen EntwicklungDie Erklärung von Cork 2.0 vom September 2016 10, die im Rahmen einer Zusammenkunft ländlicher Stakeholder aus 28 EU-Ländern verabschiedet wurde, plädiert für eine sektorübergreifendeund gebietsorientierte Perspektive der ländlichen Entwicklung. Zumindest fünf der zehn Punkteder Erklärung bringen diese Perspektive besonders klar zum Vorschein: Punkt 1: Förderung des Wohlstands im ländlichen Raum; Punkt 2: Förderung ländlicher Wertschöpfungsketten; Punkt 3: Investitionen in die Lebensfähigkeit und Dynamik des ländlichen Raums; Punkt 8: Verbesserte Steuerungsmechanismen im ländlichen Raum; Punkt 10: Leistungsfähigkeit und Rechenschaftspflicht der Politik.In Punkt 1 wird die Forderung nach einem „Rural Proofing“ aller relevanten öffentlichen Interventionen in ländliche Räume erhoben. Rural Proofing bedeutet die Überprüfung der anzunehmenden Wirkung aller Politiken und Programme auf ländliche Räume in einem geregelten Verfahren.5Egger, R. und Posch, A. (2015): Lebensentwürfe im ländlichen Raum. Ein prekärer Zusammenhang? egionalpolitik/laendlicher-raum.html7Zahlen aus dem Grünen Bericht (2017) des BMNT und der Statistik Austria.8https://www.bmnt.gv.at/land/laendl entwicklung/le-07-13/Abgrenzung.html9Siehe Fußnote 2.10Erklärung von Cork 2.0 (2016): claration de.pdf4
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-LändernDabei geht es nicht nur um mögliche unerwünschte Auswirkungen auf bestimmte Teilräume undBevölkerungsgruppen, sondern auch um die optimale Einpassung und wechselseitige Abstimmung politischer Maßnahmen. Denn nur so können Synergien entstehen, die ihre Wirksamkeitvoll zur Entfaltung bringen. In den Schlussfolgerungen der Erklärung von Cork 2.0 werden diepolitischen EntscheidungsträgerInnen aufgefordert, „bereichsübergreifende und sektorspezifische Politiken aus der Perspektive der ländlichen Räume zu beleuchten und dabei potenzielleund tatsächliche Folgen für Beschäftigung und Wachstum im ländlichen Raum, Entwicklungsperspektiven, Sozialwohl und Umweltqualität des ländlichen Raums und seiner Gemeinschaften zuberücksichtigen.“1.3 Die Rolle des ELER im Rahmen der europäischen KohäsionspolitikDer ELER gehört zusammen mit dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds (EFRE), demEuropäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unddem Kohäsionsfonds 11 zu den Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Kohäsionspolitik.Diese Fonds werden unter dem Begriff „Europäische Struktur- und Investitionsfonds“ (ESIFoder ESI Fonds) zusammengefasst. Den europäischen Vorgaben gemäß ist das LE 14-20 aufdie übergeordneten thematischen Ziele der ESIF ausgerichtet, die in der Strategie EU 202012dargelegt sind. Die fondsübergreifende nationale Strategie (in Österreich: STRAT.AT 2020) istdie Grundlage der Partnerschaftsvereinbarung (PV) 13, die die österreichische Bundesregierungmit der Europäischen Kommission geschlossen hat. Alle vier Fonds sind auf 11 thematische Zieleder Europäischen Union ausgerichtet:(1) Ausbau von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation(2) Verbesserung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowieihrer Nutzung und Qualität(3) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU(4) Unterstützung der Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft(5) Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und –management(6) Umweltschutz und effiziente Nutzung von Ressourcen(7) Förderung eines nachhaltigen Verkehrs und Verbesserung von Netzwerkinfrastrukturen(8) Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität vonArbeitnehmerInnen(9) Förderung der sozialen Eingliederung sowie Bekämpfung von Armut und Diskriminierung(10) Investitionen in Aus- und Fortbildung und lebenslanges Lernen(11) Verbesserung der Effizienz der öffentlichen VerwaltungAus den ELER-Mitteln werden die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR)in den EU-Mitgliedsländern kofinanziert, also auch das österreichische LE 14-20, wobei der europäische und der nationale Kofinanzierungsanteil etwa gleich groß sind. Der Überblick inTabelle 1 zeigt, dass der ELER in Österreich die weitaus größte budgetäre Ressource für dieheimische Struktur- und Regionalpolitik darstellt. Er soll auch allen thematischen Prioritäten dienen, denen die EU-Mittel in Österreich gewidmet sind. Den EU-Mitteln entspricht jeweils ein nationaler Kofinanzierungsanteil von etwa 50% (Bund und Länder im Verhältnis von 60:40).11Der Kohäsionsfonds kommt in Österreich nicht zur lpolitik/2.EU-Kohaesionspolitik 2014 /Nationale Strategie STRAT.AT2020/2017-10 STRAT.AT 2020 Brosch%C3%BCre.pdf125
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-LändernTab. 1: Allokation der ESIF-Fördermittel nach Thematischen Zielen – PlandatenThematisches Ziel(1) FTEI(2) IKT(3) KMU(4) CO2(5) KLIMA(6) UMW/RE(7) VER(8) EMPL(9) POV(10) LLL(11) GOVZwischensummeTechn. .1674.850.00010.000.000 66.697.34911.437.640 738.50046.365.956404.111.17631.606.356515.411.478 415.787.862 3.823.370.51920.850.601 26.299.491 114.181.478536.262.079 442.087.353 61.308.359161.558.0704.922.866.429Anmerkung: DerbetragenFondsim imSchnitt50 %50 eESIESIFondsSchnittQuelle: derderESIFESIF 2014-2020Quelle:2014-2020Stand OktoberOktober20172017StandVon den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) sind der EFRE und der ESF prinzipiell sektorübergreifend ausgerichtet, der ELER zumindest teilweise, am allerwenigsten derEMFF, der allerdings kaum ins Gewicht fällt. In Österreich liegt das LE-Programm wie in nahezuallen EU-Ländern14 im Zuständigkeitsbereich agrarpolitischer EntscheidungsträgerInnen.Im Lichte der in der Erklärung von Cork manifestierten Perspektive der europäischen Politik fürden ländlichen Raum und die grundsätzliche Ausrichtung der ESIF erscheint die Unterscheidungin agrarische und außeragrarische Fördergegenstände bzw. FörderwerberInnen als sinnvoll, umdas tatsächliche Ausmaß und die Art und Weise auszuloten, in der der sektorübergreifendenPerspektive Rechnung getragen wird. Als außeragrarische Fördermaßnahmen bezeichnen wir in dieser Studie jene Maßnahmen,für deren Inanspruchnahme weder der Besitz noch die Nutzung von Land Voraussetzung sind.1.4 Die Rolle des ELER als Finanzierungsinstrument für die GemeinsameAgrarpolitik und Politik für den ländlichen RaumDas LE 14-20 ist nicht nur der Kohäsionspolitik verpflichtet, sondern auch den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Auch die GAP verfolgt das Ziel einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung neben zwei anderen Zielen, der rentablen Lebensmittelerzeugung und dernachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie des Klimaschutzes.Die GAP wird in einem Zwei-Säulen-Modell dargestellt. Während die „erste Säule“ eindeutig agrarisch ausgerichtet ist, tritt in der „zweiten Säule“, der ländlichen Entwicklung, der räumlicheAspekt stärker in den Vordergrund. Für jede Säule gibt es ein eigenes Finanzierungsinstrument:Den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) für die erste und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die zweiteSäule.14Mit Ausnahme von Malta und einigen Regionen in Ländern, in denen die Verwaltungsbehörde auf der regionalenEbene angesiedelt ist (DE, ES, FR, IT).6
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-LändernEuropaweit macht die finanzielle Ausstattung der zweiten Säule nicht einmal ein Viertel des gesamten GAP-Budgets aus, in Österreich sind es rund 45%15. Der prinzipielle Unterschied zwischen erster Säule („Agrarzahlungen“) und zweiter Säule („Entwicklung des ländlichen Raums“)besteht darin, dass die Mittel der ersten Säule zur Gänze aus EU-Mitteln kommen, die Mittel derzweiten Säule zur Hälfte aus nationalen Mitteln kofinanziert werden müssen.Aus dem EGFL (erste Säule) werden definitionsgemäß16 „Direktzahlungen an LandwirtInnen undMaßnahmen zur Regulierung und Unterstützung der Agrarmärkte“ finanziert. Die Definition istinsofern unscharf, als auch die zweite Säule Direktzahlungen („Flächenprämien“) vorsieht. In Österreich machen sie (in Form der Agrar-Umwelt-Klima-Prämien und Ausgleichszahlungen zurKompensation gebietsbedingter Nachteile) sogar den überwiegenden Anteil der ELER-Finanzmittel aus.Von den sechs Schwerpunkten des ELER ist vor allem der sechste Schwerpunkt, die „Förderungder sozialen Eingliederung, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bekämpfung der Armut in den ländlichen Gebieten“, auf das Ziel einer räumlich ausgewogenen Entwicklung hinausgerichtet17.Schwerpunkt 6: Förderung der sozialen In- FA 6A: Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung vonklusion, der Armutsbekämpfung und der kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzenwirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen FA 6B: Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen GebietenGebietenFA 6C: Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten Mehr über die Einbettung des ELER in den strategischen Gesamtrahmen der ESIF ist in Anhang 1 dieser Studie zu lesen.Für die Ausgestaltung ihrer Ländlichen Entwicklungsprogramme stehen den Mitgliedsländern 1820 Maßnahmen zur Verfügung, die sich in 67 Teilmaßnahmen untergliedern. Jede der insgesamt 118 europäischen Programmregionen (teilweise auf nationaler, teilweise auf regionalerEbene) definiert in ihrem EPLR die bedarfsgerechten Vorhabenstypen aus den zur Auswahlstehenden Maßnahmen und Teilmaßnahmen. Da wir im Folgenden um der Kürze willen die Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen anhand ihres Codes, also ihrer Kennziffer, erwähnen werden, listen wir sie in Tabelle 1 vollständig auf, auch wenn das LE 14-20 (wie auch die EPLR andererLänder) nur einen Teil der Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen tatsächlich aktiviert ture/cap-funding de17FA in der rechten Spalte steht für Focus Area Schwerpunktgebiet. Die 6 Schwerpunkte (Priorities) des ELER sind in18 Schwerpunktgebiete (Focus Areas) untergliedert.18laut EU-Verordnung 808/2014167
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-LändernTab. 2: Relevante Artikel der EU-VO 1305/201319 sowie Maßnahmen und Teilmaßnahmenlaut EU-Implementierungsverordnung 808/2014 20Maßnahme im Rahmen der VerMaßTeilmaßTeilmaßnahme für die Programmplanungordnung (EU) Nr. 1305/2013 oder nahmennahmen(EU) Nr. 1303/2013codecode11.1Artikel 14Wissenstransfer undFörderung für Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbsder VO (EU) Informationsmaßnahvon QualifikationenNr.men1.2Förderung für Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaß1305/2013nahmen1.3Förderung für den kurzzeitigen Austausch des land- und forstwirtschaftlichen Managements sowie für den Besuch land- undforstwirtschaftlicher Betriebe22.1Artikel 15Beratungs-, BetriebsFörderung für Hilfe bei der Inanspruchnahme von Beratungsder VO (EU) führungs- und VertredienstenNr.tungsdienste2.2Förderung für den Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs1305/2013und Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe sowievon Beratungsdiensten für forstwirtschaftliche Betriebe2.3Förderung der Ausbildung von Beratern33.1Artikel 16QualitätsregelungenFörderung der neuen Teilnahme an Qualitätsregelungender VO (EU) für Agrarerzeugnisse3.2Förderung für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen,Nr.und Lebensmitteldie von Erzeugergemeinschaften im Binnenmarkt umgesetzt1305/2013wurden44.1Artikel 17Investitionen in materiFörderung für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebeder VO (EU) elle Vermögenswerte4.2Förderung für Investitionen in die Verarbeitung, VermarktungNr.und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen1305/20134.3Förderung für Investitionen in Infrastrukturen in Verbindung mitder Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft4.4Förderung für nichtproduktive Investitionen im Zusammenhangmit der Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen55.1Artikel 18Wiederaufbau vonFörderung für Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zurder VO (EU) durch NaturkatastroVerringerung der Folgen von wahrscheinlichen NaturkatastroNr.phen geschädigtemphen, widrigen Witterungsverhältnissen und Katastrophenereig1305/2013 örderung für Investitionen zum Wiederaufbau von durch Nasowie Einführung geturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse und Katastroeigneter vorbeugenderphenereignisse geschädigten landwirtschaftlichen Flächen undMaßnahmengeschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial66.1Artikel 19Entwicklung der landExistenzgründungsbeihilfe für Junglandwirteder VO (EU) wirtschaftlichen Be6.2Existenzgründungsbeihilfe für nichtlandwirtschaftliche TätigkeiNr.triebe und sonstigerten in ländlichen Gebieten1305/2013 Unternehmen6.3Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe6.4Förderung für Investitionen in die Schaffung und Entwicklungnichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten6.5Zahlungen an Landwirte, die unter die Regelung für Kleinerzeuger fallen und ihren Betrieb endgültig einem anderen Landwirtübertragen77.1Artikel 20BasisdienstleistungenFörderung für die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänender VO (EU) und Dorferneuerung infür die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichenNr.ländlichen GebietenGebieten und ihrer Basisdienstleistungen sowie von Plänen1305/2013zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturschutzwert7.2Förderung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen, einschließlich Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeinsparungen7.3Förderung für die Breitbandinfrastruktur, einschließlich ihrerSchaffung, Verbesserung und Ausdehnung, passive Breitbandinfrastruktur und Bereitstellung des Zugangs zu Breitband- undöffentlichen ng.at/fileadmin/user upload/media/umweltfoerderung/Uebergeordnete Dokumente/eler verordnung nt/DE/TXT/PDF/?uri CELEX:32014R0808&from DE8
Studie über außeragrarische Maßnahmen LE14-20 in ausgewählten EU-LändernMaßnahme im Rahmen der VerMaßordnung (EU) Nr. 1305/2013 oder nahmen(EU) Nr. 1303/2013codeArtikel 21Investitionen in dieder VO (EU) Entwicklung vonNr.Waldgebieten und1305/2013 Verbesserung der Lebensfähigkeit vonWäldernArtikel 27Gründung von Erzeuder VO (EU) gergemeinschaftenNr.und -organisationen1305/2013Artikel 28Agrarumwelt- undder VO (EU) KlimamaßnahmeNr.1305/2013Artikel 29Ökologischer/biologider VO (EU) scher LandbauNr.1305/2013Artikel 30Zahlungen im Rahder VO (EU) men von Natura 2000Nr.und der Wasserrah1305/2013 menrichtlinie89Teilmaßnahme für die ProgrammplanungFörderung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserungoder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige InfrastrukturFörderung für Investitionen zur öffentlichen Verwendung inFreizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleinentouristischen InfrastrukturenFörderung für Studien und Investitionen im Zusammenhang mitder Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert, einschließlich derdazugehörigen sozioökonomischen Aspekte, sowie Maßnahmen zur Förderung des UmweltbewusstseinsFörderung für Investitionen für die Verlagerung von Tätigkeitenund die Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb oder in der Nähe ländlicher Siedlungen, um die Lebensqualität oder die Umweltleistung der Siedlung zu verbessernSonstigesFörderung für die Aufforstung und die Anlage von WäldernFörderung für die Einrichtung und Unterhaltung von AgrarforstsystemenFörderung für die Vorbeugung von Waldschäden durch Waldbrände, Naturkatastrophen und KatastrophenereignisseFörderung für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophenund KatastrophenereignissenFörderung für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der WaldökosystemeFörderung für Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher ErzeugnisseFörderung für die Gründung von Erzeugergemeinschaften und-organisationen in der Land- und 18.28.38.48.58.6910Zahlungen für Agrarumwelt- und KlimaverpflichtungenFörderung für die Erhaltung sowie den nachhaltigen Einsatzund den Aufbau genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft10.110.211Zahlungen für die Einführung ökologischer/biologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methodenZahlungen für die Beibehaltung ökologischer/biologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methodenAusgleichszahlungen für als Natura-2000-Gebiete ausgewiesene landwirtschaftliche GebieteAusgleichszahlungen für als Natura-2000-Gebiete ausgewiesene forstwirtschaftliche GebieteAusgleichszahlungen für in Bewirtschaftungsplänen fürFlusseinzugsgebiete aufgeführte landwirtschaftliche GebieteAusgleichszahlungen für BerggebieteAusgleichszahlungen für andere, aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligte GebieteAusgleichszahlungen für andere, aus spezifischen Gründen benachteiligte GebieteTierschutzzahlungen11.115Zahlungen für Waldumwelt- und KlimaverpflichtungenFörderung für die Erhaltung und Förderung forstgenetischerRessourcen15.115.216Förderung für die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“Förderung für Pilotprojekte und für die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien16.112Artikel 31Zahlungen für aus nader VO (EU) turbedingten oder anNr.deren spezifischen1305/2013 Gründen benachteiligte Gebiete13Artikel 33Tierschutzder VO (EU)Nr.1305/2013Artikel 34Waldumwelt- und der VO (EU) klimadienstleistungenNr.und Erhaltung der1305/2013 WälderArtikel 35Zusammenarbeitder VO .29
Studie übe
Diese Fonds werden unter dem Begriff „Europäische Struktur- und Investitionsfonds“ (ESIF oder ESI Fonds) zusammengefasst. Den europäischen Vorgaben gemäß ist das LE 14-20 auf die übergeordneten thematischen Ziele der ESIF aus