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Bußgeld, Flensburger Punkte und FahrverbotVerkehrsverstößeIrgendwann kann es jeden Autofahrer mal treffen. Ob Sie die zulässige Parkzeit überschreiten oder mitdem Auto zu schnell unterwegs sind. Das Risiko, bei einem Verkehrsverstoß ertappt zu werden, ist aufgrund starker Kontrollen groß. Aber für welche Verstöße drohen Ihnen Punkte in Flensburg? Und ab wannist der Führerschein in Gefahr? Wie sieht Ihr heutiger Punktestand aus? Wir klären Sie auf.Bei leichten Verkehrsverstößen erhalten Sie nur ein Verwarnungsgeld. Bei schwereren Verstößen bekommen Sie einBußgeld mit Punkten und eventuell sogar ein Fahrverbot. Grobsollten Sie zwischen folgenden Sanktionenunterscheiden: Geldbuße (Verwarnungsgeld oder Bußgeld)Punkte in FlensburgFahrverbot (bzw. Entziehen der Fahrerlaubnis)Verwarnungsgeld: Geldbuße bis 55 EuroKeine Eintragung in FlensburgVerwarnungsgeld heißt eine Geldbuße bis 55 Euro. Sie ziehtkeine Punkte in Flensburg nach sich. Auch sonst hat sie keineweiteren Folgen für Sie. Das bedeutet: Sie müssen keine zusätzlichen Gebühren und Auslagen der Behörde zahlen. Ziel desvereinfachten Verfahrens ist es, kleine Vergehen im Straßenverkehr schnell und unkompliziert zu regeln.Beispiel: Überschreitung der ParkzeitSie parken länger, als es Ihr Parkticket zulässt. Prompt findenSie ein Knöllchen an der Windschutzscheibe Ihres Autos. Inmanchen Gebieten heißt das Knöllchen auch Strafzettel oderProtokoll.Auszug aus dem Verwarnungs- und BußgeldkatalogAbgelaufene Parkuhr. Überschreitungder Höchstparkdauer.Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder -scheinGeldbußebis 30 Minuten10 Eurobis zu 1 Stunde15 Eurobis zu 2 Stunden20 Eurobis zu 3 Stunden25 Eurolänger als 3 Stunden30 EuroDas Knöllchen an der Windschutzscheibe ist nur ein Hinweisauf eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr. Ein schriftlichesVerwarnungsgeldangebot erhalten Sie später per Post. DieZahlungsfrist beträgt eine Woche. Gut zu wissen: Zahlen Sie einVerwarnungsgeld nicht oder verspätet, leitet die zuständigeBehörde ein Bußgeldverfahren ein. Dann kommen zusätzlicheKosten auf Sie zu.Bußgeld: Geldbuße ab 60 EuroEintragung in FlensburgAb 60 Euro nennt man die Geldbuße nicht mehr Verwarnungsgeld, sondern Bußgeld. Nun müssen Sie zusätzlich Gebühren fürden Bußgeldbescheid (mindestens 25 Euro) zahlen. Dazu kommen Auslagen der Bußgeldstelle (mindestens 3,50 Euro). Meistist ein Bußgeld mit Punkten im Flensburger Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) verbunden. Ausnahmengibt es nur für Verstöße, bei denen Autofahrer die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Die Zahlungs- sowie Einspruchsfristgegen den Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen.

Punkte in Flensburg„Punkte in Flensburg“ sind für alle Autofahrer ein gängiger Begriff. Das Punktekonto wird im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geführt. Dieses ist in Flensburg ansässig.Es werden maximal drei Punkte pro Verkehrsverstoß vergeben. Die Geldbuße muss bei verkehrsgefährdendem Verhaltenzudem mindestens 60 Euro betragen. Für „normale“ Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten erhält der Fahrerzwei Punkte. Bei Begehung von Straftaten mit Entziehung derFahrerlaubnis gibt es drei Punkte.Punktesystem1 Punkt„normale“ Ordnungswidrigkeiten2 PunkteGrobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbotsowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis3 PunkteStraftaten mit Entziehung der FahrerlaubnisWas folgt aus dem Punktestand?Wenn Sie Punkte auf dem Konto haben, drohen Ihnenfolgende rnung8Entziehung der FahrerlaubnisVormerkung bei 1 – 3 PunktenEin Eintrag im Fahreignungsregister geschieht hier automatisch. Sie werden nicht benachrichtigt.Ermahnung bei 4 – 5 PunktenSie haben vier bis fünf Punkte gesammelt? Dann ermahnt Siedie Behörde gebührenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig ein Fahraufbauseminar zu besuchen. Damit können Sieeinen Punkt abbauen. Dies geht jedoch nur einmal innerhalbvon fünf Jahren.Verwarnung bei 6 –7 PunktenEs wird gefährlich für Ihre Fahrerlaubnis. Sie erhalten eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können Sie nun auch mitdem Besuch eines Fahraufbauseminars nicht mehr abbauen.Pflichtseminare gibt es keine.Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 PunktenNachdem Sie zuvor ermahnt oder verwarnt wurden, kann Ihnen die Behörde ab acht Punkten die Fahrerlaubnis entziehen.Dann dürfen Sie frühestens nach sechs Monaten eine neueFahrerlaubnis beantragen. Vorher müssen Sie eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Sie müssennachweisen, dass Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind.

Fahrverbot: Bis drei MonateEin Fahrverbot zusätzlich zum Bußgeld kommt in Betracht,wenn Sie einen besonders groben Verstoß begangen haben. DasFahrverbot kann ein bis drei Monate dauern. Verwechseln Sie dasFahrverbot nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei einemFahrverbot bekommen Sie den Führerschein nach Zeitablauf ohnegroße Formalitäten zurück. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis(z. B. acht Punkte in Flensburg) müssen Sie den Führerschein neuerlangen. Gut zu wissen: Als Ersttäter können Sie den Beginn desFahrverbots in Grenzen selbst bestimmen. Ein Fahrverbot gilt fürKraftfahrzeuge aller Art, also auch für ein Mofa.Beispiel: Überschreitung der GeschwindigkeitSie sind mit Ihrem Auto zu schnell gefahren und wurden geblitzt?Sind Sie nur geringfügig zu schnell gefahren (bis 20 km/h Überschreitung), sendet Ihnen die Behörde ein Verwarnungsgeld zu.Bei Überschreitung der Geschwindigkeit ab 21 km/h verhängt sieein Bußgeld. Es gibt zusätzlich Punkte in Flensburg. Tempoverstöße innerorts um mindestens 31 km/h bzw. außerorts um mindestens 41 km/h führen zu einem Fahrverbot.Geschwindigkeit: Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog (Pkw ohne Anhänger, Krafträder)Geschwindigkeit innerhalb geschlossener OrtschaftenÜberschreitung km/hGeldbußebis 1015 Euro11 – 1525 Euro16 – 2030 EuroAchtung: Die Bußgeldtabelle innerorts gilt auch für die 30er-Zone!PunkteFahrverbot21 – 2580 Euro126 – 30100 Euro131 – 40160 Euro21 Monat41 – 50200 Euro21 Monat51 – 60280 Euro22 Monate61 – 70480 Euro23 Monateüber 70680 Euro23 MonatePunkteFahrverbotGeschwindigkeit außerhalb geschlossener OrtschaftenÜberschreitung km/hGeldbußebis 1010 Euro11 – 1520 Euro16 – 2030 Euro21 – 2570 Euro126 – 3080 Euro131 – 40120 Euro141 – 50160 Euro21 Monat51 – 60240 Euro21 Monat61 – 70440 Euro22 Monateüber 70600 Euro23 Monate3

Weitere Beispiele: Auszug aus demVerwarnungs- und BußgeldkatalogBeispiel: Handy am SteuerDas Telefonieren mit dem Handy am Steuer bestraft Flensburgmit einem Punkt. Dazu kommen 60 Euro Geldbuße.Viele der hier aufgeführten Beträge sind Regelsätze. Sie gehenvon fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständenaus. Wichtig: Die Regelsätze können sich bei einer Gefährdungoder Sachbeschädigung erhöhen.Beispiel: Alkohol am SteuerSie sind alkoholisiert mit einem Auto gefahren? Schon der ersteVerstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze hat schmerzhafte Folgen: 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und einen MonatFahrverbot.AlkoholGeldbußePunkteHandy am Steuer genutzt60 Euro1FahrverbotSicherheitsgurtGeldbuße500 Euro21 MonatVerstoß gegen dieGurtanlegepflicht30 Euro- bei Wiederholung1.000 Euro23 Monate- bei mehrfacher Wiederholung1.500 Euro23 MonateMitnahme von Kind ohneangelegten Gurt60 Euro1Mitnahme von mehrerenKindern ohne angelegten Gurt70 Euro1Nicht ausreichende Sicherungeines Kindes, z. B. nur Gurt, keinKindersitz30 EuroNicht ausreichende Sicherungmehrerer Kinder, z. B. nur Gurt,kein Kindersitz35 EuroAchtung: Bei mehr als 1,1 Promille oder bei einer Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss drohen: eine Geldstrafebzw. Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und die Entziehung der Fahrerlaubnis.FahrverbotBeispiel: GurtanlegepflichtWer sich nicht anschnallt, zahlt ein Verwarnungsgeld von30 Euro. Wer Kinder nicht angeschnallt hat, muss mit einemPunkt in Flensburg rechnen.PunkteVerstoß gegen die 0,5-PromilleGrenze beim ersten MalGeldbußeHandyPunkteFahrverbotBeispiel: Ampel überfahrenSie sind bei Rot über die Ampel gefahren? Ob ein Fahrverbotzum Bußgeld dazukommt, richtet sich unter anderem danach,wie lange die Ampel rot war.AmpelAmpel bei Rot überfahrenGeldbußePunkteFahrverbot90 Euro1- mit Gefährdung oder200 Euro21 Monat- Sachbeschädigung240 Euro21 MonatAmpel bei schon länger als1 Sekunde leuchtendem „Rot”überfahren200 Euro21 Monat-b ei schon länger als 1 Sekundeandauernder Rotphase, verbunden mit Gefährdung oder320 Euro21 Monat- Sachbeschädigung360 Euro21 Monat4

Flensburg: Punktestand abfragenSie sind sich nicht sicher, wie Ihr heutiger Punktestand in Flensburg aussieht? Oder Sie möchten wissen, was noch so überSie registriert ist? Fragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)nach. Es erteilt kostenlos Auskunft über die zu Ihrer Persongespeicherten Daten. Sie haben dafür verschiedene Möglichkeiten.Online-Antrag mit neuem PersonalausweisSie können die Auskunft über Ihren Punktestand online (www.kba.de) beantragen. Allerdings benötigen Sie dafür einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Ausweis-App.Persönlich in FlensburgMit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass könnenSie Auskunft über den Punktestand im Auskunftspavillon desKraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, Fördestr. 16 beantragen.Antrag per PostSie schicken einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.Ihr Schreiben sollte Ihre persönlichen Daten enthalten und: Ihre amtlich beglaubigte Unterschrift (z. B. Einwohnermeldeamt) oder einfacher Ihre handschriftliche Unterschrift und die Kopie des gültigenPersonalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses.Orientieren Sie sich bei dieser Variante an folgendemMusterbriefAbsender(Ihr Name, Anschrift, Telefonnummer)Ort, DatumKraftfahrt-Bundesamt24932 FlensburgAntrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)Sehr geehrte Damen und Herren,ich beantrage, mir Auskunft über die im Fahreignungsregister erfasstenEintragungen zu meiner Person zu erteilen.Zur Bearbeitung meiner Anfrage teile ich Ihnen die folgenden persönlichenDaten Geburtsname:Geburtsort:GablerMünchenSämtliche Vornamen: Marianne IsoldeAnschrift:Straße:PLZ, Ort:Musterstraße 112345 MusterstadtAls Identitätsnachweis liegen diesem Schreiben Kopien der Vorder- undRückseite meines Personalausweises/Reisepasses bei.Mit freundlichen Grüßen(Ihre Unterschrift)Anlage: Anlage: AusweiskopieGut zu wissen: Auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes(www.kba.de) finden Sie ein entsprechendes Formular. Diesen„Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ könnenSie elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.Zusammen mit einer Kopie des Ausweises schicken Sie dasFormular nach Flensburg.5

Pannensicherheit:Eine Warnweste ist PflichtSie leuchtet, sie sichert, sie schützt und ist in Deutschlandvorgeschrieben: die Warnweste. Unabhängig von der Zahl derMitfahrer hat jeder Pkw mindestens eine Warnweste mitzuführen.Die Warnweste muss DIN EN 471:2003, A1:2007 beziehungsweise der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Sie kann in den dreiklassischen Leuchtfarben Rot, Gelb oder Orange ausgeführtsein. Achten Sie auf das DIN- oder ISO-Zertifikat.Und wenn keine Weste an Bord ist? Dann kann Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro drohen. Als Fahrer sind Sieverpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und auszuhändigen. Ihre Warnweste sollte im Fahrgastraum griffbereitliegen. So können Sie sie bei einem Unfall oder einer Pannebereits anziehen, bevor Sie aussteigen. Die wenigen Meter biszum Kofferraum sind unter Umständen gefährlich – denken Siean eine Panne auf der Autobahn.Wir sind immer für Sie da!Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügendSicherheit bietet. Wir von D.A.S. helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.Wenn Sie Fragen zu unseren Versicherungen haben – kein Problem.D.A.S. RechtsschutzMit dem D.A.S. Rechtsschutz für Autofahrer helfen wir Ihnen, soschnell wie möglich an Ihr Ziel zu kommen. So haben Sie jederzeit einen Beifahrer, der Ihnen bei rechtlichen Problemen rundums Autofahren verlässlich zur Seite steht. Neueste Meldungenaus dem Verkehrsrecht finden Sie auch im D.A.S. Rechtsportalunter www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrechtDie Sofortlösung für Ihre RechtsfragenWenn Sie für ein rechtliches Problem schnell eine qualifizierteund fundierte Antwort brauchen:Rufen Sie 0800 3273271 an! Zunächst schildern Sie einem Mitarbeiter des D.A.S. Leistungsservice Ihr Problem. Anschließendwird er Sie auf Wunsch mit einem Juristen für das betreffendeFachgebiet verbinden. Dieser berät Sie dann sofort und ausführlich.Sollte Ihr Partner für Versicherungsfragen einmal nicht erreichbar ein, nutzen Sie gern unserenKundenservice.Gebührenfreie Rufnummer: 0800 3746-555Sie möchten mehr darüber erfahren, was wir für Sie tun können? Besuchen Sie uns auf:Ihr Partner für Versicherungsfragen:www.das.deHerausgeber:ERGO Versicherung AGVictoriaplatz 140198 nweis: Die Informationen sind sorgfältig recherchiert. Sieenthalten jedoch nur erste Hinweise. Eine Haftung für dieRichtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge wirdnicht übernommen.Stand: Juli 2015.Bilder: Fotolia.de, Minerva Studio, Kzenon, Sven Grundmann,benjamin-nolte, Kzenon, Bernd Leitner. Druck: Eberl Print. ERGO Versicherung AG 40198 Düsseldorf 500 68 671 08.2015 BVVK3D6

Verwarnung bei 6 –7 Punkten Es wird gefährlich für Ihre Fahrerlaubnis. Sie erhalten eine ge- . 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat . Bei mehr als 1,1 Promille oder bei einer Straßenver-kehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss drohen: eine Geldstrafe bzw.